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Adoption: Vorstrafe per se kein Hinderungsgrund

Eine Vorstrafe muss eine Adoption nicht zwingend ausschließen. Das sagte Familienrechts-Experte Michael Stormann vom Justizministerium am Mittwoch zur APA. Ausschlaggebend sei dabei immer die Frage, um welches Vergehen es sich handle und ob das Kindswohl gefährdet sei, so der Experte.

Selbst bei einem Sexualdelikt stelle sich die Frage, was vorgefallen sei und ob Kinder oder erwachsene Frauen als Betroffene gelten. “Eine Vorstrafe ist kein Hinderungsgrund per se”, betonte er.

Der Fall der Familie von Josef F. in Amstetten sei allerdings ohnehin eine “ganz besondere Konstellation, die vermutlich auch rechtlich außerhalb der Vorstellung liegt”, kommentierte Stormann die Vorgehensweise rund um die bei dem Haus der Familie abgelegten Kinder. Entscheidungen über eine Adoption seien immer Zukunftsprognosen, die natürlich auch einmal falsch sein könnten.

Sind keine Eltern da, würden Großeltern als Adoptivfamilie generell zugelassen, erklärte er. Grund sei der rechtliche Schutzbereich im familiären Nahbereich. Das Recht darauf ein Kind zu adoptieren könne man Großeltern ohne Grund daher nur schwer verweigern. Eine Altershöchstgrenze sei gesetzlich für Adoptiveltern nicht vorgesehen.

Adoptierende Großeltern seien allerdings die Ausnahme. Der übliche Weg Ersatzeltern zu finden, laufe über die sogenannte Adoptionsvermittlung der Jugendwohlfahrtsbehörde. Auf ein Kind würden etwa zehn bis 20 Paare kommen, wer einen Buben oder Mädchen adoptieren darf, müsse eine eingehende Prüfung über sich ergehen lassen. Vor Gericht werde dann über “die gut sondierten Ansuchen” entschieden.

Zur Adoption berechtigt sind laut Stormann alle volljährige Bürger, die nicht einer Sachwalterschaft unterstehen. Für Väter gelte als Mindestalter 30 Jahre, Mütter müssten mindestens 28 Jahre als sein. Eine Unterschreitung sei jedoch erlaubt, wenn es zu dem Kind bereits ein Naheverhältnis – ähnlich dem Bezug zu einem Elternteil – gebe. Gesetzlich festgelegt ist weiters ein Altersunterschied von 18 Jahren zwischen Kind und Eltern. Auch hier gibt es bei einem Naheverhältnis Ausnahmen.

Kritik am derzeitigen Adoptions-Modell der Jugendwohlfahrt übte Adoptionsbegleiterin und Mit-Begründerin der Kinderschutz-Institution “Die Möwe”, Elisabeth Lutter. Die Familien bekämen zuwenige Hilfsangebote und würden mit ganz normalen Familien gleichgesetzt. Vor allem in Patch-Work-Familien, die aus dem Familienverband heraus entstünden, seien Gewalt und Vernachlässigung eher ein Thema. Im Gegensatz zu Fremdadoptionen würden innerhalb der Familie Erlebnisse aus der Vergangenheit mitspielen. Ein ein Mal im Jahr stattfindender angekündigter Besuch eines Sozialarbeiters sei zu wenig.

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