Südafrikanischer Farmer verklagt eigene Regierung wegen Untätigkeit
Er fordere alternativ zu einer finanziellen Entschädigung in Höhe von 6,84 Mio. Euro, dass Südafrika ein seit Jahren unterschriftsreifes Investitionsschutzabkommen unterzeichnet. Dadurch hätte von Abo die Möglichkeit, vor internationalen Gerichten eine Entschädigung von Simbabwe einzuklagen.
Der Farmer argumentiert, dass sich die dänische, deutsche und französische Regierung erfolgreich für den Schutz des Eigentums ihrer Staatsangehörigen im Ausland eingesetzt hätten. Die südafrikanische Regierung dagegen habe ihn, von Abo, jahrelang hingehalten und sich schließlich auf den Standpunkt zurückgezogen, dass die als Unternehmen eingetragenen Farmen simbabwesische Unternehmen seien. Von Abos Anwalt hat dem nun vor dem Oberlandesgericht in Pretoria widersprochen. So seien die 14 Farmen seines Mandanten von Südafrika aus geführt und finanziert worden. Von Abo hatte die Farmen bereits seit den 50er Jahren besessen und beschäftigte dort mehr als 1.000 Simbabwesen.
Rund 4.000 Weiße mussten ihre Farmen in Simbabwe seit 2000 bereits verlassen. Präsident Mugabe vergab die Ländereien an Schwarze ohne Grundbesitz, um historisches Unrecht auszugleichen. In den vergangenen sieben Jahren brach die Agrarproduktion des Landes, einst Eckpfeiler der Wirtschaft von Simbabwe, jedoch ein. Es gibt noch etwa 400 letzten weißen Farmer, die nach der umstrittenen Bodenreform in Simbabwe noch Land bewirtschaften.