Bei seinen Ausflügen ins Freie müsse er ein 20 mal 30 Zentimeter großes Handtuch so am Körper befestigen, “dass eine Einsichtnahme seiner primären Geschlechtsorgane durch andere nicht möglich ist”, entschied das Gericht am Donnerstag. Als Grund für den Verzicht auf Kleidung gab der Mann an, beim Sport immer so stark zu schwitzen.
Weil sich Einwohner seines Heimatorts Gunzenhausen über seine Auftritte beschwert hatten, war ihm bereits im Jänner auferlegt worden, seine Geschlechtsorgane in der Öffentlichkeit zu bedecken. Zeugen zufolge war er trotzdem weiterhin “unten ohne” unterwegs und hielt das Handtuch lediglich locker vor sich. Das Gericht verpflichtete ihn nun dazu, es mit einem Klettverschluss zu befestigen. Andernfalls müsse er 400 Euro Bußgeld zahlen.