Betroffen sind deutsche Tochterunternehmen von Chanel, Clarins, Cosmopolitan Cosmetics Prestige (jetzt P&G Prestige Products), Coty Prestige Lancaster, Estée Lauder, L’Oréal, LVMH Parfums & Kosmetik, Shiseido und YSL Beauté.
Laut der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung tauschten sich die Unternehmen seit mindestens 1995 über eine Vielzahl von unternehmensinternen Daten aus. Vierteljährlich seien demnach Umsatzzahlen an den Moderator einer sogenannten Schlossrunde, einen ehemaligen L’Oréal Mitarbeiter, gemeldet worden. Darüber hinaus hätten sich die führenden Hersteller von Luxuskosmetik hier über Werbeausgaben, geplante Produktneueinführungen, Preisanhebungen, Verhalten gegenüber ausgewählten Parfümerien, Retouren und andere marktstrategische Elemente informiert.
Dieses Marktinformationssystem stelle eine systematischen Austausch zwischen den wesentlichen Markenherstellern über Umsätze und andere wettbewerbsrelevante Daten der Unternehmen dar, stellte das Bundeskartellamt nun fest. Durch den Informationsaustausch sei der Wettbewerb eingeschränkt worden und es bestehe die Gefahr der Koordinierung des Marktverhaltens unter den betroffenen Herstellern. Das verstoße gegen deutsches und europäisches Kartellrecht, erklärte die Wettbewerbsbehörde.
Die Strafgeldbescheide gegen die Unternehmen und 13 frühere oder aktuelle Geschäftsführer sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Betroffenen können gegen die Beschlüsse Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.