Gegen Karl-Heinz Grasser wurde lediglich eine anonyme Anzeige “ohne jedes nachvollziehbare Substrat” eingebracht, die nunmehr – da in Österreich jeder jeden sanktionslos anzeigen kann – von der Staatsanwaltschaft erledigt werden müsse. “Ermittlungen” wurden bis dato lediglich insoweit geführt, als die von der Staatsanwaltschaft kraft Gesetzes einzuhaltende Vorgangsweise “Ermittlungsverfahren” heißt (§§ 91 ff StPO). Karl-Heinz Grasser wurde aber bis heute nicht zu einer Stellungnahme aufgefordert oder gar einvernommen.
Grasser sieht diese Berichterstattung als Versuch, seinen Ruf und seine Ehre zu verletzen, und hat daher die Angelegenheit seinem Rechtsanwalt übergeben.
Wie die APA im Juni berichtete hat die Staatsanwaltschaft Wien weiter in Sachen Meinl European Land ermittelt. Die Staatsanwaltschaft habe im Meinl-Komplex weitere Ermittlungen aufgenommen. Betroffen seien die Gesellschaften Meinl European Land (MEL) und Meinl International Power (MIP), erklärte Staatsanwalt Gerhard Jarosch damals auf APA-Anfrage. Details wollte er unter Verweis auf laufende Untersuchungen nicht nennen.
Bereits im September 2007 war in der Causa um Meinl European Land eine anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingelangt. Begründet wurde dies damals mit dem Verdacht der Untreue und der Untreue. Im Dezember hat die Staatsanwaltschaft Vorerhebungen aufgenommen. Auch die Finanzmarktaufsicht ist eingebunden. Im Mai hat der Interessenverband für Anleger (IVA) eine weitere Anzeige eingebracht.