Der tiefe Fall von "Napoleon" Horngacher
Mit der nunmehrigen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) ist der tiefe Fall des mittlerweile 48-jährigen Juristen sozusagen in Rechtskraft besiegelt. Im Folgenden eine Chronologie der Ereignisse, die Horngacher die Karriere gekostet haben dürften.
12. Juni 2006: Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigt “konkrete
Verdachtsmomente” gegen den Wiener Landespolizeikommandanten in
Richtung Amtsmissbrauch. Das im Innenministerium angesiedelte
Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) führt im Auftrag der
Anklagebehörde sogenannte sicherheitsbehördliche Erhebungen
durch.
14. Juni 2006: Nach den Vorwürfen gegen seine Person geht
Horngacher in die Gegenoffensive: Sein Anwalt bringt
Verleumdungsklage gegen unbekannte Täter ein.
14. Juli 2006: Die Staatsanwaltschaft Wien leitet gegen Horngacher
gerichtliche Voruntersuchungen wegen des Verdachts des
Amtsmissbrauchs ein. Dem Polizeigeneral wird vorgeworfen,
Audiodateien an Dritte weitergegeben zu haben. In Zusammenhang
damit wird Horngachers Laptop beschlagnahmt.
8. August 2006: Horngacher wird vorläufig vom Dienst suspendiert.
Die Polizei bestätigt einen Tag später, dass gegen den General
nun auch wegen des Verdachts der Geschenkannahme ermittelt wird.
Horngacher soll BAWAG-Reisegutscheine angenommen haben. Das BIA
nimmt seine Amtshandlungen der vergangenen Jahre unter die Lupe.
29. August 2006: Die Suspendierung Horngachers wird bestätigt.
19. Oktober 2006: Ein angeblicher Drohanruf Horngachers beim ORF
im Zusammenhang mit der Berichterstattung über seinen Fall sorgt
für Aufregung.
22. Dezember 2006: Die Schlussanzeige der BIA-Ermittler trifft bei
der Staatsanwaltschaft ein.
15. Jänner 2007: Polizeipräsident Peter Stiedl schließt eine
Rückkehr Horngachers in die Führungsebene der Wiener Polizei aus.
6. Februar 2007: Aufregung um ein Horngacher-SMS an Stiedl, in der
er ankündigt, “bis zur letzten Patronenkugel” um seine
Rehabilitation zu kämpfen.
16. Februar 2007: Gegen Horngacher wird ein
Amtsenthebungsverfahren eingeleitet.
18. Februar: Innenminister Platter stellt sich hinter Stiedl.
10. Mai 2007: Die Staatsanwaltschaft Wien gibt bekannt, dass
Horngacher wegen Missbrauchs der Amtsgewalt, Geschenkannahme und
Verletzung des Amtsgeheimnisses angeklagt wird.
5. Oktober 2007: Der Prozess gegen den Polizeigeneral beginnt.
Sechs Verhandlungstage folgen, mehr als 50 Zeugen – darunter auch
Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner – werden vernommen.
17. Oktober 2007: Horngacher wird wegen Amtsmissbrauchs und
Verletzung des Amtsgeheimnisses in je zwei Fällen zu 15 Monaten
bedingter Haft verurteilt.
27. Februar 2008: Horngacher wird mit 0,88 Alkohol im Blut am
Steuer seines Pkw erwischt. Er soll dabei einen mit Orden
geschmückten “Theatermantel” und eine Schärpe getragen und einen
säbelähnlichen Gegenstand bei sich gehabt haben. Das weist er
allerdings in einem Interview zurück.
22. Juli 2008: Der Oberste Gerichtshof (OGH) verwirft die
Nichtigkeitsbeschwerde Horngachers. Der Schuldspruch von Oktober
2007 ist damit rechtskräftig. Über das endgültige Strafausmaß muss
das Oberlandesgericht (OLG) entscheiden. Sollte es bei mehr als
zwölf Monaten bleiben, wäre damit der automatische Amtsverlust
verbunden.