Der 38-jährige hatte einen fünfjährigen Buben zweimal zur Vornahme geschlechtlicher Handlungen gezwungen – der Tatzeitraum liegt allerdings zwölf Jahre zurück.
Der Mann lebte 1996 mit einer jungen, allein erziehenden Mutter in einer Wohngemeinschaft. Ihr Sohn habe in ihm den “großen Bruder” gesehen, berichtete er nun dem Gericht. Eines Tages sei der Fünfjährige zu ihm ins Bett gekrabbelt und darauf herumgesprungen: “Er wollte spielen. Plötzlich hat er mich auf die Wange, so auf die Seite geküsst.” Da habe er sich “nicht mehr halten” können: “Ich habe ein Blackout gehabt. Ich habe keine Erklärung dafür. Ich bin vollkommen schuldig. Ich habe einen Fehler gemacht.”
Dieser “einmalige Ausrutscher”, wie der Verteidiger formulierte, wiederholte sich in derselben Woche ein weiteres Mal. Dabei war der damals 26-Jährige selbst als Kind von einem Bekannten missbraucht worden. Wenig später zog er aus der WG aus. Mittlerweile ist der Pilot verheiratet und hatte nie mit der Polizei zu tun, ehe er im Mai 2008 plötzlich eine Vorladung erhielt.
Das inzwischen 17 Jahre alte Opfer, das jahrelang geschwiegen hatte, hatte im Zuge eines Streits mit seiner Mutter dieser die Übergriffe ihres damaligen Mitbewohners vorgehalten. Die Frau ging unverzüglich zur Polizei und erstattete Anzeige.
Dass sich der Täter von Anfang an umfassend geständig gezeigt und seit dem inkriminiertem Geschehen wohl verhalten hatte, wurde ihm bei der Strafbemessung als mildernd angerechnet. Im Hinblick auf seine bisherige Unbescholtenheit und der besonderen Umstände hielt der Senat eine bedingte Freiheitsstrafe für schuldangemessen.