Nach zahlreichen Überfällen auf Zusteller in den vergangenen beiden Jahren hat sich das Unternehmen erst kürzlich zu dieser Sicherheitsvariante entschieden.
“Die betroffenen Personen haben einen Brief bekommen, in dem sie über die Veränderungen informiert werden”, betonte Post-Sprecher Siegfried Grobmann. Darin inkludiert sind auch zwei Info-Telefonnummern, an die sich die Empfänger wenden können, falls sie unsicher sind. Immerhin bekommen sie künftig ihr Geld von einer Zivilperson überreicht.
Die neue Regelung gilt für rund 25.000 Personen, die den Auszahlungsbetrag in bar bis direkt vor die Wohnungstür “geliefert” bekommen. Alle anderen Empfänger werden weiterhin lediglich über das Eintreffen von Überweisungen informiert. Abgeholt werden kann das Geld ausschließlich vom Empfänger oder einem Stellvertreter, dem in der Post-Filiale eine Vollmacht ausgestellt wurde. Bei Beträgen unter 1.500 Euro genügt ein Ausweis und das Einlang-Schreiben der Post.
Zwei Monate haben Kunden grundsätzlich Zeit für eine Abholung. Bei der kostenfreien Hotline 0800-20-19-18, die für Fragen der Pensionsbezieher eingerichtet wurde, gibt es weiterhin von 8.00 bis 18.00 Uhr Informationen zur neuen Lösung.