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Tierschützer: Oberstaatsanwaltschaft verlangt Enthaftung

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat die zuständige Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt angewiesen, die Enthaftung der Tierschützer zu beantragen, die seit Ende Mai unter dem Verdacht in U-Haft sitzen, eine kriminelle Organisation gebildet zu haben.

Das bestätigte Marie-Luise Nittel am Dienstagnachmittag auf APA-Anfrage.

Es bestehe zwar nach wie vor Tatbegehungsgefahr, doch dürfe die U-Haft nicht fortgesetzt werden, “wenn sie zu der zu erwartenden Strafe außer Verhältnis steht”, hatte die OStA zuvor in einer Presseerklärung bekanntgegeben.

Genau davon geht die OStA im gegenständlichen Fall offenbar aus. Der zweite ursprünglich geltend gemachte Haftgrund der Verdunkelungsgefahr ist durch das Gesetz mit zwei Monaten begrenzt. Diese Frist ist längst abgelaufen.

Die OStA macht darauf aufmerksam, dass mittlerweile wesentliche Beweismittel sichergestellt und nun auszuwerten sind, “so dass eine Inhaftierung der Beschuldigten als Maßnahme zur Sicherung des Verfahrens nicht – mehr – erforderlich ist”.

Laut Verteidiger Michael Dohr, einem der Verteidiger der Tierschützer, sollen auf Basis der Anordnung der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien die Enthaftungen der neun Aktivisten bereits im Gange sein. “Noch im Verlauf des Tages werden alle auf freien Fuß kommen”, meinte Dohr im Gespräch mit der APA. Seitens des Landesgerichts Wiener Neustadt – die Enthaftungen müssen vom Ermittlungsrichter angeordnet werden – war dafür mangels telefonischer Erreichbarkeit vorerst keine offizielle Bestätigung zu bekommen.

Gleichermaßen erleichtert und gezeichnet von 110 Tagen U-Haft präsentierte sich Martin Balluch, der als Hauptverdächtiger der wegen Bildung bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation monatelang festgehaltenen Tierschützer gilt, am Dienstagnachmittag unmittelbar nach seiner Enthaftung. Die gegen ihn gerichteten Vorwürfe bezeichnete er im Gespräch mit der APA als “völlig nicht nachvollziehbar”.

Grünen-Chef Van der Bellen begrüßte die Enthaftung der Tieraktivisten, und mittlerweile Grüne-Kandidaten für die Nationalratswahl. Er verlangte aber gleichzeitig die Novellierung des sogenannten Anti-Mafia-Paragrafen, der gegen die organisierte Kriminalität geschaffen sei und “nicht gegen die Arbeit von NGOs eingesetzt werden” solle. Das BZÖ nutzte die Enthaftung für eine Attacke gegen Justizministerin Berger. Generalsekretär Strutz warf der Ministerin vor, sich von den Grünen “erpresst” haben zu lassen. Konkret witterte er einen möglichen Zusammenhang mit der Zustimmung der Grünen zum SPÖ-Entlastungspaket.

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