Man hat jetzt nichts anderes gemacht, als die einzelnen Delikte, die im Raum stehen, nach Gruppen zu trennen und diese zusammenzuzählen. Das kann jeder Volksschüler”, so der Anwalt am Donnerstag zur APA.
Die Polizei sei trotz eineinhalbjähriger Ermittlungen nach wie vor nicht in der Lage, die Delikte konkreten Personen zuzuordnen: “Obwohl umfangreiche Telefonüberwachungen durchgeführt wurden, hat die Polizei diesbezüglich gar nichts. Sie hat keinen einzigen Beweis.” Die Ermittler hätten “die ‘smoking gun’ bis heute nicht gefunden”, sagte Dohr.
“Wir wollen endlich wissen, welche Organisationsdelikte welchen Tierrechtsaktivisten zugeordnet werden”, forderte der Verteidiger. Dies sei für die Polizei mit der vorliegenden Beweislage offenbar nicht zu bewerkstelligen, “weshalb man nie von einem dringenden Tatverdacht sprechen konnte, sondern allenfalls einer Vermutung”.
Auf Basis einer Vermutung über 100 Tage in U-Haft verbringen zu müssen, sei “ein rechtsstaatlicher Wahnsinn”, meinte Dohr. Da den zehn Tierschützern kein einziges Organisationsdelikt nachzuweisen sei, habe man sich “hilfsweise” der angeblichen Bildung einer kriminellen Organisation bedient, um damit ihre Inhaftierung rechtfertigen zu können.
In Bezug auf die Brandstiftungen, die den Aktivisten zugeschrieben werden, verwies Dohr darauf, es habe sich inzwischen herausgestellt, dass bei einigen Bränden ein elektrischer Defekt ursächlich war.