Causa Horngacher: Anfang Oktober wird über Straffrage entschieden
Der mittlerweile zum Hauptmann degradierte Ex-General kann sich rüsten: Am 6. Oktober wird das Oberlandesgericht (OLG) über Horngachers Strafberufung entscheiden.
Dass der einst mächtige und auf die Insignien seiner Macht Wert sichtbar legende Spitzenpolizist strafrechtliche Schuld auf seine Schultern geladen hat, steht bereits fest. Ende Juli hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in nichtöffentlicher Sitzung die Nichtigkeitsbeschwerde Horngachers als unbegründet zurückgewiesen und den Schuldspruch des Erstgerichts vollinhaltlich bestätigt. Dieser ist somit rechtskräftig.
Offen ist noch die Straffrage, über die nun ein Drei-Richter-Senat des OLG absprechen muss. Falls das Strafausmaß bestätigt oder nicht unter zwölf Monate gesenkt wird, hätte das für Horngacher verheerende berufliche Konsequenzen: Damit wäre für den 48-Jährigen unweigerlich der Amtsverlust verbunden. Er müsste sich nach einem neuen Job umsehen und würde auch um seine Pensionsansprüche “umfallen”.
Es könnte für Horngacher allerdings noch “dicker” kommen. Die Staatsanwaltschaft hat nämlich ebenfalls Strafberufung angemeldet, da sie die verhängte Strafe aus generalpräventiven Gründen für zu milde hält. Im Hinblick auf die beharrlich leugnende Verantwortung des 48-Jährigen hatte der Staatsanwalt bereits während des Prozesses eine teilbedingte Haftstrafe als denkmöglich in den Raum gestellt.