Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass es am Ende nur zwei reduzierte Mehrwertsteuersätze gebe. Eine Senkung auf Null, wie dies FPÖ und BZÖ verlangt hatten, wäre dagegen nicht möglich, hieß es am Dienstag aus der Brüsseler Behörde zur APA.
“Arzneimittel, die üblicherweise für die Gesundheitsvorsorge, die Verhütung von Krankheiten und für ärztliche und tierärztliche Behandlungen verwendet werden, einschließlich Erzeugnissen für Zwecke der Empfängnisverhütung und der Monatshygiene”, finden sich in der entsprechenden EU-Richtlinie, die Produkte und Dienstleistungen aufzählt, für die es ermäßigte Steuersätze in der EU geben darf. Ein solcher reduzierter Steuersatz muss allerdings mindestens 5 Prozent betragen.
Schweden und Malta haben zwar Steuerbefreiungen auf Medikamente, allerdings wurden diese Ausnahmen in der Mehrwertsteuerrichtlinie festgeschrieben, wie die Kommission betont. In Schweden gilt sie für an Krankenhäuser oder auf Rezept verkaufte Arzneimittel, in Malta noch bis 2010.