Eine solche muss er freilich beantragen – und zwar bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz er registriert ist, entweder mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Fax oder in manchen Gemeinden auch per Internet-Formular). Möglich ist dies seit dem Tag der Wahlausschreibung Mitte Juli bis in die Woche vor der Wahl (schriftlich bis 24. September, mündlich bis 26. September, 12.00 Uhr). Auslandsösterreicher können eine Wahlkarte auch im Weg der österreichischen Vertretungsbehörde anfordern. Seit Anfang dieser Woche werden Wahlkarten versendet.
Per Brief gewählt werden kann sowohl aus dem Ausland als auch aus dem Inland. Die Stimmabgabe für Auslandsösterreicher und -Reisende ist jetzt leichter: Die Pflicht, einen Zeugen unterschreiben zu lassen, ist entfallen. Außerdem kann ein Reisender den Brief schon in Österreich in den Postkasten werfen. Früher war dies erst möglich, wenn die Grenze überschritten war.
Jetzt kann auch im Inland per Brief gewählt werden. Auch dafür ist freilich eine Wahlkarte erforderlich.
Eine Wahlkarte ist nicht nur eine Karte, sondern ein verschließbares Kuvert. Darin befinden sich der amtliche Stimmzettel und ein gummiertes Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte aufgedruckt sind die Instruktionen für die Stimmabgabe, auch ein Informationsblatt bekommt der Wahlberechtigte.
Die Stimme gibt er ab, indem er den amtlichen Stimmzettel ausfüllt, in das Wahlkuvert legt, dieses verschließt, in die Wahlkarte zurücklegt und diese zuklebt. Auf der Wahlkarte muss eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden – und zwar dass der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde.
Auch für die Briefwahl gilt der Wahlschluss: Auf der Wahlkarte sind Ort und Zeitpunkt der Stimmabgabe festzuhalten.
Die Wahlkarte ist dann so rechtzeitig aufzugeben, dass sie spätestens am achten Tag nach der Wahl – heuer am 6. Oktober -, 14.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt. An diese muss der Wahl-Brief per Post oder aus dem Ausland auch im Weg einer Vertretungsbehörde übermittelt werden. Nicht zulässig ist, die Wahlkarte persönlich bei der Bezirkswahlbehörde abzugeben, steht ausdrücklich auf der Homepage des Innenministeriums.