In den Wiener Spitälern und Pflegeheimen wurden 53 Wahlgelegenheiten eingerichtet. Beim kommenden Urnengang werden rund 400 Wahllokale barrierefrei zugänglich sein. Für blinde und sehbehinderte Personen stehen in den Wahllokalen eigene Stimmzettel-Schablonen zur Verfügung. Diese Schablonen können BriefwählerInnen auch bei der Landeswahlbehörde schriftlich oder online unter http://www.wahlen.wien.at bestellen. Bettlägerige und nicht gehfähige Wahlberechtigte haben selbstverständlich die Möglichkeit, bei der Bestellung einer Wahlkarte eine so genannte “Fliegende Wahlkommission” zu beantragen.
Die Sprengelwahlbehörden bestehen aus je 1 SprengelwahlleiterIn plus 1 StellvertreterIn und aus den von den politischen Parteien entsandten 3 BeisitzerInnen und 3 ErsatzbeisitzerInnen sowie Vertrauenspersonen. Darüber hinaus können WahlzeugInnen von den politischen Parteien entsandt werden.
Wahlkarten – Versand ab 8. September
Wer am Wahltag nicht in seinem nach dem Hauptwohnsitz zugeteilten Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit mit einer Wahlkarte seine Stimme abzugeben. Die Beantragung von Wahlkarten ist bereits jetzt für österreichische StaatsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Wien (Stichtag 29. Juli 2008) oder AuslandsösterreicherInnen möglich, die im Wiener Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ein Wahlkartenantrag kann bis zum 24. September 2008 schriftlich (Online, E-Mail, Fax oder formloser schriftlicher Antrag) oder bis zum 26. September 2008 12.00 Uhr persönlich beim zuständigen Wahlreferat Ihres Magistratischen Bezirksamtes gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Die Wahlkarten werden ab 8. September 2008 in den jeweiligen Wahlreferaten der zuständigen Magistratischen Bezirksämter auf Antrag ausgestellt. Hat sich jemand eine Wahlkarte besorgt, wird diese auf jeden Fall zum Wählen benötigt. Auch dann, wenn man trotz Wahlkarte im eigenen Wahlsprengel wählen möchte. Ein Duplikat für verlorene Wahlkarten kann nicht ausgestellt werden.
Stimmabgabe mit einer Wahlkarte
Wer am Wahltag nicht in seinem nach dem Hauptwohnsitz zugeteilten Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit mit einer Wahlkarte per Briefwahl seine Stimme abzugeben. Der ausgefüllte Stimmzettel und die ausgefüllte Wahlkarte müssen dazu mit der Post der zuständigen Wahlbehörde gesendet werden. Alternativ zur Briefwahl kann die Wahlkarte am Wahltag zur Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal in ganz Österreich verwendet werden. Ein Wahlkarten-Wahllokal befindet sich in Wien an jedem Wahlstandort. Außerhalb Wiens sollten Wiener Wahlkarten-WählerInnen unbedingt bedenken, dass die Wahllokale in vielen Gemeinden früher als in Wien schließen.
NEU – Die Briefwahl
Mit einer Wahlkarte kann man im In- und Ausland per Brief wählen. Man kann sofort nach Erhalt der Wahlkarte wählen, muss aber auf jeden Fall vor Schließung des letzten Wahllokals in Österreich die Stimme abgeben. Bei der Stimmabgabe sollten die Hinweise auf der Wahlkarte und auf dem der Wahlkarte beigelegten Merkblatt genau beachtet werden. Das Datum, die lokale Uhrzeit und der Ort der Stimmabgabe müssen auf der Wahlkarte mit Unterschrift bestätigt werden. Zusätzlich bestätigt man, dass der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde. Anschließend muss die Wahlkarte ausreichend frankiert per Post an die zuständige Wahlbehörde gesendet werden. Die Adresse der zuständigen Wahlbehörde ist auf der Wahlkarte bereits vorgedruckt. Eine Zeugin oder ein Zeuge wird für den Wahlvorgang nicht mehr benötigt.
Die Wahl per Brief hat auf jeden Fall vor Schließen des letzten Wahllokals in Österreich, Sonntag, 28. September 2008 um 17.00 Uhr zu erfolgen. Bis spätestens am 6. Oktober 2008, 14.00 Uhr, muss die Wahlkarte bei der zuständigen Wahlbehörde (Adresse findet man auf der Wahlkarte) eingelangt sein.