Es bleibt bei fünfzehn Monaten bedingter Haft für Roland Horngacher. Das Wiener Oberlandesgericht hat am Montag die Strafberufung des früheren Polizeigenerals - diese Bezeichnung wurde ihm mittlerweile aberkannt - als unbegründet zurückgewiesen.
“Insgesamt passt das Urteil”, stellte der Vorsitzende des Berufungssenats, Herbert Körber, fest.
Horngacher, ehemaliger Wiener Landespolizeikommandanten, war im vergangenen Frühjahr im Wiener Landesgericht wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und mehrmaliger Verletzung des Amtsgeheimnisses schuldig erkannt worden. Die nunmehrige Bestätigung dieser Entscheidung kommt de facto der Vernichtung seiner beruflichen Existenz gleich: Ab Rechtskraft einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe ist für einen Beamten der automatische Amtsverlust zwingend vorgesehen.