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Betrug mit Krediten- Sechs Schuldsprüche bei Prozess in Eisenstadt

Mit sechs Schuldsprüchen ist am Donnerstag im Landesgericht Eisenstadt ein Prozess um erschlichene Kredite und Kontoüberziehungsrahmen im Gesamtausmaß von rund 500.000 Euro zu Ende gegangen.

Die Verurteilten – fünf Männer und eine Frau – erhielten Haftstrafen wegen schweren Betrugs im Ausmaß von acht Monaten bedingt bis dreieinhalb Jahre unbedingt.

Angeklagt waren insgesamt zehn Personen. Für drei von ihnen wurde das Verfahren allerdings zur Befragung weiterer Zeugen vertagt. Ein Angeklagter, der nicht vor Gericht erschien, wird per Haftbefehl gesucht.

Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten – sechs Männern und zwei Frauen im Alter von 29 bis 54 vor, mit Hilfe von verfälschten oder überhaupt gefälschten Unterlagen Kredite und Girokonten für Dritte und teilweise auch für sich selbst erschlichen zu haben. Die den einzelnen Angeklagten zur Last gelegten Schadenssummen bewegten sich dabei im Rahmen von etwa 15.000 bis an die 410.000 Euro. Durch die erschlichenen Kredite geschädigt wurden Geldinstitute in Wien, Niederösterreich, Salzburg und Eisenstadt.

Bei den Kontoüberziehungen wurde sofort der von der Bank gewährte Rahmen ausgeschöpft und Beträge bis zu 5.100 Euro abgehoben. Die Angeklagten – laut Staatsanwalt in Wien ansässige serbische beziehungsweise ehemalige serbische Staatsbürger – hätten sich zu zwei Gruppen zusammengeschlossen, um ihren Lebensunterhalt durch “schwere Betrügereien” zu finanzieren.

Wenn die Bonität von Kreditnehmern nicht gepasst hätte, sei dies mittels Fälschung unter anderem von Lohn- und Gehaltsbestätigungen, Sozialversicherungsauszügen, Meldezetteln und Aufenthaltstiteln behoben worden. Bei einzelnen Kreditvergaben wurde der ganze Akt gefälscht. Die Prozessunterlagen umfassten 16 Aktenordner.

Zwei Serben im Alter von 29 und 54 Jahren wurden jeweils zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Sie erbaten sich Bedenkzeit. Ein 32-jähriger gebürtiger Wiener erhielt drei Jahre Freiheitsentzug, davon ein Jahr unbedingt. Rechtskräftig sind die Urteile bei einer 45-jährigen Frau, die zehn Monate unbedingt erhielt, sowie einem 37-Jährigen und einem 52-jährigen, die vom Schöffensenat unter dem Vorsitz von Wolfgang Rauter jeweils zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt wurden.

Der Staatsanwalt warf den Angeklagten eine organisierte, arbeitsteilige Vorgangsweise in zwei Gruppen mit Hilfe eines Systems von Helfern, Zuträgern und Krediteinreichern vor. Sie hätten mehr oder weniger alles versucht, um an Geld zu kommen. Daraus resultiere ein enormer Schaden. Einige der Angeklagten seien “durchaus mit der Intelligenz von Verbrechern” vorgegangen. Die Verteidiger hoben die teilweise erfolgten Geständnisse ihrer Mandanten als Milderungsgrund hervor. Zudem lägen die Vorfälle schon über drei Jahre zurück, die Angeklagten hätten ihre diesbezüglichen Aktivitäten schon seit Jahren eingestellt.

Mit kritischen Worten wurden in dem Verfahren auch die Banken bedacht. So habe sich ein Wiener Geldinstitut, dass mehrere Kontoüberziehungen bewilligte, “nicht durch besondere Sorgfalt ausgezeichnet”, formulierte Ankläger. Einer der Verteidiger meinte, sein Mitleid mit den Banken halte sich in Grenzen.

Die Verfahren gegen drei Angeklagte sollen im Februar 2009 fortgesetzt werden. Dies habe auch formale Gründe, erläuterte der Vorsitzende. Wenn der flüchtige 42-Jährige, der auch als Zeuge aussage soll, nicht gefasst werde, könne zu diesem späteren Zeitpunkt auch seine schriftliche Aussage im Prozess herangezogen werden.

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