Ein deutscher Gutachter, der für den Heizlüfter-Hersteller “Fakir” tätig war, hat in einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Salzburg den Sachverständigen des Prozesses “Vertuschung” vorgeworfen. Das Justizministerium in Wien genehmigte die Fortführung des Verfahrens.
Neue Beweismittel seien aufgetaucht, hieß es in der Begründung des Ministeriums. Allerdings muss noch entschieden werden, welche Staatsanwaltschaft den Prozess fortführen soll, könnten doch die Ankläger in Salzburg für befangen erklärt werden. Gegen den Entscheid auf Fortführung des Prozesses können die angezeigten Sachverständigen 14 Tage lang Einspruch erheben.
Als neues Beweismittel wurde das Gutachten des deutschen Sachverständigen Hans-Joachim Keim gewertet. Keim hatte drei Jahre nach den Freisprüchen im Kaprun-Strafverfahren heuer in seiner Anzeige den Sachverständigen vorgeworfen, dass “im Prozess in Österreich zielgerichtet versucht wurde, Tatsachen zu vertuschen und zu unterdrücken”.
Der Heizstrahler der Firma “Fakir” gilt als Verursacher der Brandkatastrophe. Bei dem Feuer im Tunnel der Standseilbahn zum Kitzsteinhorn bei Kaprun kamen 155 Menschen ums Leben. Der Heizlüfter habe laut Gebrauchsanweisung überhaupt nicht in Fahrzeuge eingebaut werden dürfen, heißt es. Keim kritisiert nun, dass andere Beweismittel und Ölspuren während des Ermittlungsverfahrens verschwunden seien; auch hätten die Sachverständigen den Gerichten in zwei Instanzen “aus technischer Sicht vollkommen falsche Darstellungen über Konstruktion, Produktion und Material der Heizlüftergehäuse vorgelegt”.
Gegen die österreichischen Gutachter war schon einmal eine Anzeige eingebracht worden. Das Justizministerium hatte aber im November 2007 entschieden, das Verfahren nicht wieder aufzunehmen.