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"Wie lange muss ich sitzen, wenn ich drei Jahre bekomme?"

25 Einbrüche, 17 Versuche: Ein 25-jähriger Rumäne und sein Komplize wurden am Wiener Straflandesgericht zu Haftstrafen verurteilt. Der 25-Jährige gab sich vor dem Schöffengericht trotz eindeutiger DNA-Auswertung und Telefonüberwachungen provokant.

Zwischen März und Mai des Vorjahres soll der 25-Jährige tagsüber in Wohnungen in Wien eingebrochen sein, während die insgesamt 55 Opfer bei ihrer Arbeitsstelle waren. “Es ist in Österreich so, dass dir niemand Geld gibt. Freunde haben mir beigebracht, wie man Einbruchsdiebstähle macht und dann habe ich sie auch gemacht”, erklärte der 25-Jährige.

Der Bursch bekannte sich vor dem Schöffengericht zu “ungefähr 20 Prozent” der ihm vorgeworfenen Straftaten. “Bei der Polizei haben Sie gesagt, dass Sie 50 Taten begangen haben”, hielt ihm Richterin Katja Bruzek vor. “Das habe ich nicht ausgesagt.” – “Sie haben an ihren Angaben auch vor der Untersuchungsrichterin vollinhaltlich festgehalten.” Daraufhin meinte der 25-Jährige provokant: “Ich habe gar keine Richterin gehabt.”

Einen Überblick, wo er eingebrochen hatte, hatte der Angeklagte nicht. “Wenn ein Zeuge kommt, auf mich zeigt und sagt: ‘Sie haben bei mir eingebrochen’, dann ist das in Ordnung”, schlug er vor. “Die waren im Büro und haben Geld verdient, während Sie eingebrochen haben”, so die Richterin. “Wie viele Personen gibt es in Österreich, die das machen. Da bin ich sicher nicht der Einzige”, antwortete der Angeklagte, der auch jede Kooperation mit seinem Verteidiger verweigerte. Zu Opfern, die sich dem Verfahren mit ihrer Schadenssumme als Privatbeteiligte anschließen wollten, meinte er: “Können Sie mir 100-prozentig nachweisen, dass ich bei Ihnen eingebrochen bin?”

Der 32-Jährige, der sich nach einer Verurteilung wegen Einbruchsdiebstahl noch in der Probezeit befand und sich in der kommenden Zeit noch einmal gesondert wegen einschlägiger Taten vor Gericht verantworten muss, nahm den Rat seines Verteidigers, keine Lügengeschichten zu erfinden, an und zeigte sich geständig.

“Das sind die typischen Leute, vor denen wir Angst haben müssen, wenn wir in der Früh unsere Türe abschließen und zur Arbeit gehen”, so Staatsanwältin Julia Koffler-Pock in ihrem Schlussplädoyer. Der 25-Jährige wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, der 32-Jährige zu 18 Monaten. Letzterer muss nach Inkrafttreten des Urteils zusätzlich noch einige weitere Monate von seiner vorherigen Verurteilung absitzen, die ihm sonst nachgesehen worden wären.

Die Staatsanwältin sowie die beiden Angeklagten meldeten Rechtsmittelverzicht an – der 25-Jährige nicht, ohne seine Lage vorher noch einmal abzuchecken: “Wie lange muss ich sitzen, wenn ich drei Jahre bekomme?” Nicht einverstanden war er jedenfalls damit, dass ein Teil seines Geldes, rund 170 Euro, als Beitrag zu den Verhandlungskosten einbehalten wird.

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