Die Frau ist am Mittwoch zu 18 Monaten bedingt verurteilt worden. Darüber hinaus muss sie das Geld zurückzahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Prozess war im September vergangenen Jahres vertagt worden, um zu klären, ob sich die Angeklagte an die mit der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) vereinbarten Ratenzahlungen gehalten hatte.
Die Angeklagte hatte sich bereits in der ersten Verhandlung vor Richter Christian Gneist geständig gezeigt, seit Mai 2002 zunächst mit der Bankomatkarte der Schwiegermutter und später durch gefälschte Überweisungsaufträge deren Invaliditätspension kassiert zu haben. Rund 33.000 Euro sollen auf diese Weise in die Tasche der Frau geflossen sein. Die Serbin, die angeblich unter Kaufsucht leidet, wollte damit Schulden bezahlen und sich “auch einmal etwas gönnen”.
Die Bank erfuhr im Oktober 2007 vom Ableben der Schwiegermutter und informierte die PVA, die wiederum ein Treffen mit der Angeklagten und ihrem ahnungslosen Mann organisierte. Damals wurden Ratenzahlungen vereinbart: Die Familie sollte im monatlichen Wechsel 300 bzw. 500 Euro überweisen. Tatsächlich gingen aber nur wenige Zahlungen ein. Das bereits rechtskräftige Urteil wegen Betrugs: eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten.