Dies sei für die Angeklagten und das Landgericht Münster sicher nicht leicht, sagte der Vorsitzende Richter Armin Nack. Man sei es aber dem “Ansehen der Bundeswehr schuldig, dass alles korrekt abläuft”. Es gebe eine besondere Verantwortung dafür, dass Rekruten in der Grundausbildung korrekt behandelt und nicht schikaniert würden.
In den beiden Ausgangsverfahren mussten sich die fünf Ausbilder unter anderem wegen Körperverletzung verantworten, weil sie Rekruten in einer unzulässigen Geiselnahmeübung misshandelt hatten. Ein Unteroffizier war deshalb zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt worden, ein weiter zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro. Die anderen Angeklagten waren freigesprochen worden. Die Bundesanwaltschaft legte daraufhin beim BGH Revision ein und forderte bis auf die zur Bewährung ausgesetzte Haft schärfere Strafen für die Angeklagten.