Dies erklärte am Freitag eine Sprecherin des Gerichtshofs auf Anfrage der APA. “Es gab effektiv einen Antrag, aber dieser konkretisierte sich nie in einer Anklage, zumal der Antragsteller uns keine weiteren Informationen zukommen ließ”, sagte die Sprecherin.
Nach den Angaben hat Umar I., der den Antrag im November 2006 gestellt hatte, in der Angelegenheit infolge keinen Rechtsbeistand ernannt und auch keine offizielle Anklage erhoben, obwohl ihn der Gerichtshof in Straßburg mehrmals dazu aufgefordert hatte. Laut Medienberichten sollte sich die Anklage gegen Russland richten.
“Zumal die Angelegenheit nicht fortgesetzt wurde, haben wir den Antrag entsprechend den Verfahrensregeln nach zwei Jahren gelöscht”, betonte die Sprecherin des Menschenrechtsgerichts weiter. Da die Akte gelöscht wurden, könne man auch keine Informationen zu deren Inhalt geben, etwa, ob der Mann von Folter berichtet habe.
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