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Konflikt Grüne-FPÖ in Causa Graf tobt weiter

Strache verteidigt Graf
Strache verteidigt Graf ©APA (Fohringer)
Die Grünen haben ihren Konflikt mit dem Dritten Nationalratspräsidenten Graf nun auch in die Plenarsitzung getragen. Der ehemalige Bundessprecher Van der Bellen trat Mittwoch abseits der Tagesordnung ans Mikrofon und forderte Graf auf, sich von jenen beiden Mitarbeitern zu trennen, die bei einem rechtsradikalen Versand bestellt haben sollen.

Tue er das nicht, müsse er selbst abtreten.

Van der Bellen warf den freiheitlichen Mitarbeitern vor, offenbar den Hitlergruß zu verwenden und T-Shirts mit nationalsozialistischem Inhalt bestellt zu haben. Präsentiert wurde ein von den Grünen nachempfundenes Leiberl, auf dem ein Reichsadler und darunter die Zahl 88 (steht in rechtsradikalen Kreisen für Heil Hitler) zu sehen sind.

FPÖ-Chef Strache reagierte empört, sprach von Diffamierungen und empfahl Van der Bellen, sich zu schämen. Seiner Darstellung nach sind die von den Grünen vorgelegten Bestelllisten Fälschungen. Geordert worden seien einzig Leibchen mit dem Aufdruck “Mir stinken die Linken” – und dafür habe er Verständnis, so Strache.

Unterstützung bekam Strache noch am ehesten vom orangen Klubchef Josef Bucher, der die “publicityträchtige Aktion” der Grünen tadelte und meinte, es gebe wichtigere Themen, wie den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit, die zu diskutieren seien. Allerdings verurteilte er auch er jedes Anstreifen an den Nationalsozialismus.

ÖVP-Klubobmann Kopf betonte, dieses Nichtanstreifen an NS-Gedankengut gelte nicht nur für Amtsträger sondern auch für deren Umfeld – und angestreift an solchen Dingen schienen die Mitarbeiter Grafs allemal zu sein. Der Präsident habe hier seine Verantwortung zu übernehmen. Ähnlich äußerte sich SPÖ-Klubchef Cap. Er betonte, dass es für ein Wiederaufleben von nationalsozialistischem Gedankengut nicht den Funken von Toleranz geben dürfe.

Graf selbst betonte, dass er sich der Debatte sehr wohl stelle und diese auch ernst nehme. Allerdings verwies er darauf, dass es in Österreich das “hehre Gut der Unschuldsvermutung ” gebe, wenn zwei widerstreitende Aussagen vorlägen. Das gelte nicht nur straf- und zivilrechtlich sondern auch auf politischer Ebene für ihn selbst. Bisher sei keine einzige Verurteilung von einem seiner Mitarbeiter vollzogen worden.

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