Grund war, dass die Gewerkschaft eine gleich lange Behaltefrist wie die Kurzarbeitsphase haben wollte, während die Wirtschaft überhaupt keine Garantien abgeben wollte. VP-Klubchef Karlheinz Kopf stellte nun bei einer Pressekonferenz Montagvormittag entsprechende Überlegungen bezüglich neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen an.
Laut Kopf ist das gesetzliche Modell so konstruiert, dass den Sozialpartnern möglichst große Flexibilität ermöglicht werde. Allerdings sei eben nicht vorgesehen, dass nach der Kurzarbeit eine automatische Behaltefrist einsetzen solle. Er appelliere daher an die zuständigen Fachgewerkschaften, ein entsprechendes Handeln an den Tag zu legen. Noch hält Kopf hier eine gesetzliche Festschreibung näherer Details nicht für nötig. Ausschließen wollte er es aber auch nicht, er verwies auf die anstehenden parlamentarischen Beratungen.