Der Vorfall konnte damals erst durch einen Einsatz des Sondereinsatzkommandos Cobra beendet werden. In der Verhandlung am 11. März sollen weiter Zeugen einvernommen werden. Der Mann ist u.a. wegen erpresserischer Entführung angeklagt.
Der Vorfall hatte sich 22. Juli des vergangen Jahres ereignet. Der 49-Jährige soll gegen 20.00 Uhr in betrunkenem Zustand seine mit ihm in einem Haus lebende Mutter auf den Dachboden geschleppt haben. Der nebenan wohnende Bruder des Beschuldigten hatte die Polizei verständigt, nachdem er Blutspuren und eine zerschlagene Scheibe in dem Haus seiner Mutter bemerkt hatte. Als die Beamten an Ort und Stelle eingetroffen waren, soll der Osttiroler diese mit dem Umbringen bedroht haben. Er habe gerufen, dass die Mutter bei ihm sei und er sie “nicht herausgeben” werde.
Danach kletterte der mehrfach vorbestrafte Mann auf das Dach und sprach weitere Drohungen gegen die Beamten aus. Nachdem sich die 86-Jährige selbstständig befreien konnte, hatten Beamte der Cobra gegen Mitternacht das Haus gestürmt und den mittlerweile in einer Abstellkammer schlafenden Mann festgenommen. Der Osttiroler, der Schnittverletzungen an seinen Händen hatte, konnte von den Beamten widerstandslos festgenommen werden.
Bei der Verhandlung gab der 49-Jährige an, “sich an nichts mehr erinnern zu können”. Er habe damals “mehrere Flaschen Bier und auch einige Whisky” konsumiert. Als er zu Hause angekommen war, sei er gestolpert und habe dabei die Scheibe zerschlagen und sich an der Hand verletzt. Die Mutter sei freiwillig mit ihm mitgegangen, da “sie in seiner Dachwohnung übernachten wollte”. Daran, dass er am Dach gestanden habe, könne sich der Osttiroler nicht mehr erinnern. Auch nicht daran, dass er damit gedroht habe, “die ersten Beamten, die seine Wohnung betreten, töten zu wollen”.
Eine psychiatrische Gutachterin diagnostizierte dem Angeklagten zum Tatzeitpunkt “Zurechnungsunfähigkeit” und “eine eingeschränkte Dispositionsfähigkeit”. Zudem neige der 49-Jährige, wenn er Alkohol getrunken habe, zu erhöhter Aggression. Der Mann bagatellisiere seinen Alkoholkonsum, zudem sei zu befürchten, dass “er jederzeit wieder eine derartige Handlung” setzten könnte. Die Gutachterin empfahl, eine stationäre Behandlung seiner Alkoholsucht.
Richter Andreas Mair folgte dem Beweisantrag des Verteidigers, Michael Schönlechner, und vertagte die Hauptverhandlung für die Einvernahme weiterer Zeugen. Mitte März sollen drei weitere bei dem Einsatz anwesende Beamte und die Halbschwester des Angeklagten zu dem Vorfall befragt werden. Der Bruder und die Schwägerin des Osttirolers verweigerten in der heutigen Verhandlung ihre Aussage.