Grünes Licht für Section Control

Auf die Ergänzung der 22. StVO-Novelle warte man laut ÖAMTC seit 15. Juni 2007. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte damals die Messungen der Section Control auf der Donauufer Autobahn (A22) als rechtswidrig gewertet, da es dafür keine Verordnung gegeben hatte. Dies wurde mittlerweile bereits nachgeholt, die offenen datenschutzrechtlichen Fragen blieben damals allerdings ungeklärt.
Mit der neuen gesetzlichen Regelung wurde laut Parlament nun eine Anwendung der Section Control in besonderen Gefahrensituationen erlaubt. Festgelegt wurde unter anderem, dass die Einsatzzwecke jenen der Geschwindigkeitsüberwachung durch Radarboxen entsprechen müssen. Vorgesehen sind außerdem restriktive Datenverwendungs- und Löschungsbestimmungen. Diese sollen sicherstellen, dass personenbezogenen Daten nur im aufgezeichneten Fall für Verwaltungsstrafverfahren verwendet werden dürfen.
Alle technischen Maßnahmen durch die Unbeteiligte auf Fotos unkenntlich gemacht werden könnten, müssten ergriffen werden, hieß es in dem Beschluss. Die Daten von Dritten sind laut der Feststellung sofort zu löschen. Medien dürfen Bildquellen der Section Control künftig im Einzellfall nützen – wenn es um spezifische Verkehrs-bzw. Witterungsbedingungen geht. Eine Identifizierung von Fahrzeugen und Personen dürfe damit nicht verbunden sein. Nach zwei Jahren soll laut Parlament ein Erfolgsbericht über die Section Control erstellt werden.