Helmut Frodl hat Chancen auf bedingte Entlassung

Frodl, der seine Strafe in der Justizanstalt Garsten absitzt, möchte nach Abschluss seines Theologie-Studiums ins Stift Kremsmünster ziehen, wo er eine Wohnmöglichkeit hätte und Bürotätigkeiten verrichten könnte. Da nach Verbüßung von 15 Jahren jeder “Lebenslange” seine Enthaftung beantragen kann, spricht man beim zuständigen Vollzugsgericht Steyr von einem “Routinefall”: Auch Frodl habe von seinem Recht Gebrauch gemacht.
Anfang März bekommt der mittlerweile 50-Jährige im Rahmen einer Anhörung Gelegenheit, die Justiz davon zu überzeugen, dass nichts gegen seine Freilassung spricht. Dem Vernehmen nach sollen ihm mehrere psychiatrische Gutachter gute Resozialisierungschancen geben und keine Gefahr sehen, dass er im Fall seiner Entlassung neuerlich straffällig wird. Mit der Entscheidung des Vollzugsgerichts ist im Frühjahr zu rechnen.