Wie Masseverwalter Walter Anzböck am Donnerstag der APA mitteilte, nehmen daran der zuständige Konkursrichter, die Gläubigerschutzverbände, Bank sowie ein Opferanwalt teil.
In der Sitzung werde entschieden, ob etwaigen Angeboten näher getreten werde, so Anzböck. Sollte dies der Fall sein, so laute das theoretische weitere Prozedere: Werde einem Medium ein Zuschlag erteilt, müsse der vom Konkursrichter genehmigt werden. Auch der Tatverdächtige hätte aufgrund der Rechtsordnung die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Das Unterfangen blockieren könne der 73-Jährige aber nicht, so Anzböck.
Anzböck gab an, mit Josef F. bereits einmal über so eine Möglichkeit gesprochen zu haben. Der 73-Jährige habe ihm damals gesagt, wenn eine hohe Summe herausschaue und das Geld den Opfern zukomme, sei er “mit so etwas einverstanden”. Generell sei für Medien bereits im Vorfeld Auflage, dass für allfällige Aufnahmen des Hauses in Amstetten kein Geld an Josef F. fließe, erläuterte der Jurist.
Das Haus in Amstetten hat Anzböck in seiner Funktion als gerichtlich bestellter Masseverwalter bereits einmal besichtigt, um eine Bestandsaufnahme des Inventars durchzuführen. In den Keller gelangte er nicht, da dieser von der Polizei versiegelt ist. Diese Tatsache stellt auch vor möglichen Aufnahmen des Kellers ein wesentliches Faktum dar. Für eine Entsiegelung muss ein Gerichtsbeschluss erwirkt werden. “Es ist fraglich, ob man so etwas bekommt”.
Anzböck wies rund um die finanziellen Angebote darauf hin, dass diese nicht seiner Idee entsprungen waren. “Ich bin damit nicht hausieren gegangen”, so der Masseverwalter. Diverse Medien und TV-Anstalten wären an ihn herangetreten. Anzböck betonte, er sei als Masseverwalter gerichtlich bestellt worden, und keinesfalls ein “Verbündeter” von Josef F., wie dies in Medien bereits dargestellt worden sei.