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Hubert Gorbach beteiligt sich an Versicherungsmakler "Supergau"

Der ehemalige Vizekanzler und Verkehrsminister Hubert Gorbach hat sich im Jänner mit 20 Prozent an der Supergau GmbH mit Sitz in Frastanz (Bezirk Feldkirch) beteiligt.

Das ist ein internationaler Makler, der Konzerne bei der Optimierung ihrer Versicherungspolizzen berät. Das passt ganz gut in das Portfolio meiner Gorbach Consulting GmbH”, erklärte Gorbach in einem Interview mit dem Wirtschaftsmagazin “Format”, das am Donnerstag auf der Homepage des Magazins veröffentlicht wurde.

Gorbach hat sich 2007 mit einer Beratungsfirma – die ihren Sitz ebenfalls in Frastanz bei Feldkirch hat – selbstständig gemacht. Er berät Unternehmen unter anderem in Fragen der Infrastruktur, Technologie und Verkehrstelematik. Ebenso bietet er laut seiner Firmen-Homepage die “Vermittlung von Geschäften und Gegengeschäften jeder Art, national wie international” und die “Förderung der Reputation von Unternehmen im In- und Ausland” an. Im Gespräch mit “Format” sagte er, sein Arbeitsschwerpunkt befinde sich derzeit in Moskau. Zudem ist er seit Juni 2007 im Aufsichtsrat des börsennotierten Wiener Feuerfestkonzerns RHI.

Der Name der Firma, in die sich der ehemalige Vizekanzler eingekauft hat, nämlich “Supergau”, leitet sich vom Familiennamen der Mitgesellschafter ab. Dazu gehört der ehemalige Vorarlberger FPÖ-Landtagsabgeordnete Walter Gau, der bis 2004 auch Präsident des in Konkurs gegangenen österreichischen Eishockey-Erstligisten Feldkirch war, der zu dieser Zeit “EC Supergau Feldkirch” hieß.

Gau und Gorbach haben neben ihrer FPÖ-Vergangenheit und dem Firmensitz ihrer Unternehmen noch eine weitere Gemeinsamkeit: Beide machten in Sachen “Tempo” auf sich aufmerksam. Während sich Gorbach als Verkehrsminister für eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h auf Österreichs Autobahnen aussprach, schlug Gau im Jahr 2003 eine “Versicherung für Raser” vor. Bei Radarstrafen und Parkvergehen sollte für Teile der Strafe die Versicherung einspringen. Dieses Versicherungskonzept wurde aber von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) untersagt.

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