Der Mann hatte damit auch nicht aufgehört, als bereits ein Verfahren gegen ihn eingestellt worden war. “Allerletzte Chance”, erklärte Richter Andreas Böhm und verurteilte ihn zu einer einmonatigen Freiheitsstrafe, die ihm nach einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wird.
Kennengelernt hatte der Angeklagte sein Opfer im Vorjahr bei einem dreitägigen Aufenthalt in einem Spital in Stockerau. Bereits im Krankenhaus habe man Verhaltensauffälligkeiten bemerkt, berichtete die Ärztin. Den Rat, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben, unterließ der Angeklagte.
Stattdessen kam er als Patient in die Privatordination der Ärztin, die ihn nach einem Ersttermin nicht mehr behandeln wollte. Das verstand der 47-Jährige nicht und begann, SMS zu schicken: “Ich wollte wieder eine Gesprächsbasis herstellen, um den Grund herauszufinden.”
Schließlich erstattete die Frau Anzeige. Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem der Mann erklärte, er werde keinen Kontakt mehr suchen. Sagte es – und versendete erneut Kurzmitteilungen. Zusätzlich stand er plötzlich vor der Haustür der Frau. “Ich hab mir Sorgen gemacht. Es hat geheißen, ihr geht es wegen mir sehr schlecht”, sagte der Angeklagte.
Eine psychiatrische Behandlung brauche er nicht: “Ich habe Bücher gekauft und selbst Medizin studiert”, erklärte der Mann. “Sie sind ein Musterfall für Stalking. Es hat sich gezeigt, dass Sie ohne behördliches Einschreiten nicht aufhören”, sagte der Richter.
Das Urteil: Ein Monat Haft, bedingt nachgesehen nach drei Jahren Probezeit. Mit auf den Weg bekam der Mann noch den Rat, sich statt auf seine “angelesenen Kenntnisse” zu vertrauen doch in Therapie zu begeben.