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Grüne fordern nachhaltige Vorgaben für Ferienwohnungen

Gargellen - "Besonders im Bezirk Bludenz gibt es einen Wildwuchs", stellt die grüne Abgeordnete Karin Fritz zur Problematik der Ferienwohnungen fest und fordert, den "Wildwuchs zu beenden".

“Die Anlagen schießen wie Pilze aus dem Boden – ohne Rücksicht auf Natur, Kulturlandschaft, raumplanerische Vorgaben oder architektonische Qualitätsansprüche. Die umstrittene 30-Wohnungen-Anlage in Gargellen wirft ein bezeichnendes Licht auf die Praxis. Dabei wurden Vorgaben der Raumplanung ignoriert und die historische Via Valtellina beschädigt”, so Fritz weiter.

„Wir verlangen klare Reglementierungen, um den wild wachsenden Bauboom einzubremsen”, lautet die Forderung der Grünen.  (Quelle: Grüne)

Anfrage der Landtagsabgeordneten Maga. Karin Fritz im Worlaut

Herrn Landesrat
Mag. Karlheinz Rüdisser
Landhaus
6901 Bregenz

Ferienwohnungen: nachhaltige Entwicklung oder Wildwuchs?

Anfrage gemäß § 54 GO 

Bludenz, 27. Februar 2009

Sehr geehrter Herr Landesrat!

Der Bau einer Ferienwohnanlage mit 30 Wohnungen in Gargellen, Ortsteil Vergalden, bleibt weiterhin umstritten. Das Land hat zu Recht das Bauprojekt an diesem sensiblen Talabschluss auf Grund der Bauvolumina und der architektonischen Gestaltung abgelehnt. Ein Räumliches Entwicklungskonzept für diesen Ortsteil wurde als Entscheidungsgrundlage für weitere Bauvorhaben eingefordert.

 

Die Gemeinde St. Gallenkirch hat daraufhin für die Ortsparzelle Gargellen/Vergalden in Windeseile ein Räumliches Entwicklungskonzept durchgeführt. Auf Grund von Einwänden von Seiten der Bevölkerung wurden offensichtlich die wesentlichen Knackpunkte wie Gebäudehöhen und Gebäudevolumina einfach aus dem Räumlichen Entwicklungskonzept ausgeklammert. Das Raumplanungsbüro, das den Prozess begleitete und fachlich betreute, wurde zur letzten Informationsveranstaltung einfach nicht mehr eingeladen. Eine derartige Vorgangsweise stellt das REK, das die Gemeindevertretung vor kurzem beschlossen hat, insgesamt in Frage.

Dieser Fall macht einmal mehr deutlich, welch florierender Markt der Ferienwohnungsbau ist. Klar ist, dass die Ferienwohnungen, die vor allem im Bezirk Bludenz wie Pilze aus dem Boden wachsen, ein zweischneidiges Schwert sind. Pietro Beritelli von der Universität St. Gallen, der im Montafon an der Entwicklung von Leitbildern mitgearbeitet hat, weist im Magazin der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA (Info Nr. 87/2008) auf die Risiken schneller Gewinne im Zweitwohnungsbau hin, die langfristige Folgekosten zur Folge haben.

Es zeigt sich immer deutlicher, dass im Hinblick auf die Errichtung von Ferienwohnungen grundsätzliche Positionierungen und gesetzliche Reglementierungen notwendig sind, um einen Wildwuchs einzudämmen.  

Einerseits wird in einer Reihe von Leitbildern, wie etwa dem Montafoner Leitbild oder dem Vorarlberger Tourismusleitbild („Qualität vor Quantität”) darauf hingewiesen, dass die Entwicklung in unserem Land in Richtung Qualitätstourismus gehen muss und dass ein sensibler Umgang mit der Natur- und Kulturlandschaft die Basis dieser Entwicklung ist. Andererseits werden laufend neue Ferienwohnungen genehmigt. Im Bezirk Bludenz sollen zu bereits bestehenden bzw. im Bau befindlichen Anlagen – beispielsweise in St. Anton, Bartholomäberg, St. Gallenkirch, Gargellen, Bürserberg, Tschengla – neue hinzukommen, beispielsweise im Klostertal, in Gargellen/Vergalden, in Gaschurn. Eine Auswirkung dieses Baubooms ist etwa der Anstieg der Grundstückspreise.

In der Beantwortung unserer Anfrage „Die Via Valtellina und die Problematik rund um den Ferienwohnungsboom” schreibt der damalige Landesrat Rein, dass er es für durchaus denkbar hält, „dass die Festsetzung von einem quantitativen Ausmaß ein Lösungsansatz wäre.” Zudem heißt es in derselben Anfragebeantwortung, dass die Gemeinden verstärkt angehalten werden, Räumliche Entwicklungskonzepte als Basis für die anstehenden raumplanerischen Entscheidungen auszuarbeiten.

Angesichts des aktuellen Falles in Vergalden und des generell feststellbaren Booms beim Bau von Ferienwohnungen stellen wir an Sie gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtags folgende

A n f r a g e :

Welche Ferienwohnanlagen wurden in den letzten 5 Jahren in Vorarlberg gebaut? Bitte um Auflistung nach Jahren, nach Gemeinden und der Angabe der jeweiligen Anzahl von Ferienwohnungen sowie der bewilligten Quadratmeter pro Anlage. Welche dieser Ferienanlagen werden gewerblich genutzt? Wie lange wird die gewerbliche Nutzung zugesichert? Welche dieser Ferienwohnungen wurden als Ergänzung zu einem bereits bestehenden Hotelbetrieb errichtet?

Wird die Vorarlberger Landesregierung das Räumliche Entwicklungskonzept für den Ortsteil Vergalden – angesichts der beschriebenen Vorgangsweise bei der Erstellung und der Ausklammerung der relevanten Fragen – finanziell fördern?

Kann das Räumliche Entwicklungskonzept für den Ortsteil Vergalden angesichts der beschriebenen Vorgangsweise Basis für raumplanerische Entscheidungen sein? Wenn ja, wie begründen Sie Ihre Haltung? Wenn nein, welche Konsequenzen hat dies?

Haben sich die Grundlagen für eine Bewilligung des Bauprojekts an der Via Valtellina in Vergalden inzwischen geändert oder bleibt die Ablehnung des Bauprojekts aufrecht? Wenn ja, wodurch hat sich die Sachlage geändert?

Mit welchen Auflagen und Beschränkungen haben die Behörden in den vergangenen Jahren versucht, einen Wildwuchs bei Ferienwohnungsgenehmigungen hintanzuhalten? Genügen sie oder sollten die Behörden restriktiver vorgehen?

Landesrat Rein hat in der zitierten Anfragebeantwortung “die Festsetzung von einem quantitativen Ausmaß” an Ferienwohnungen und Zweitwohnsitzen als „Lösungsansatz” bezeichnet. Gibt es hierzu konkrete Vorarbeiten? In welchen Gesetzen müssten derartige Beschränkungen verankert werden? Planen Sie hierzu konkrete Schritte und bis wann?

Wurde der neu geschaffene §50 des Baugesetzes bereits herangezogen, um ein Bauprojekt abzulehnen. Wenn ja, welches?

Wo sehen Sie Überarbeitungsbedarf im Raumplanungsgesetz um den Wildwuchs beim Bau von Ferien- und Zweitwohnungen einzudämmen?

Worin liegen Ihres Erachtens die wesentlichen negativen Auswirkungen des Ferienwohnungsbooms in den Vorarlberger Gemeinden?

Wie wird in Vorarlberg von Seiten der Behörden überprüft, ob Wohnungen ohne entsprechende Widmung als Zweitwohnsitze genutzt werden?

Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass das Gutachten der Raumplanungsabteilung der Vorarlberger Landesregierung zur geplanten Ferienanlage in Vergalden auf unvollständiger Faktenbasis erstellt wurde, weil dem Gutachter, DI Grasmugg, und der Architektenplattform Information über die Via Valtellina vorenthalten wurden?

Welche Strategien und gesetzlichen Möglichkeiten sehen Sie, um eine nachhaltige Entwicklung im Zweitwohnungsbau bzw. beim Bau von Ferienwohnungen mit gewerblicher Nutzung zu gewährleisten? Wie kann eine nachhaltige Einbindung in die Kulturlandschaft und das dörfliche Leben sicher gestellt werden? Welche Regelungen planen Sie von Seiten der Landesraumplanung umzusetzen?

Welche Vorgaben und Kriterien werden Sie erlassen, um zu verhindern, dass in kleinen Tourismusgemeinden überdimensionierte Ferienwohnungsanlagen, die zudem durch ihre Architektur als Fremdkörper empfunden werden, gleichsam wie Pilze aus dem Boden schießen?

Für die umfassende Beantwortung meiner Anfrage bedanken wir uns im Voraus und verbleiben mit freundlichen Grüßen

LAbg. Maga. Karin Fritz 

 

 

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