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Gemeinde setzt FCL unter Druck

Die Drohung des Bürgermeisters Hans-Dieter Grabher ist unmissverständlich: Die Zahlungsfrist endet am Donnerstag.

Ausstehende Zahlungen seitens des FC Lustenau an die Gemeinde haben Bürgermeister Hans-Dieter Grabher vergangene Woche veranlasst, die Benutzung des gemeindeeigenen Buffets im Reichshofstadion zu untersagen. Eine Maßnahme, die Wirkung zeigte: Seitens des Vereins wurde gestern angekündigt, einen Hauptteil der Versäumnisse, sprich Stadion-, Spielpacht (Reichshofstadion, Holzstraße, Wiesenrain) bzw. Sporthallenbenützung, zu begleichen. “Sollte dies nicht erfolgen, bleibt das Buffet geschlossen”, bleibt Grabher hart.

Geld nur für Spieler da

Die Geduld des Lustenauer Gemeindechefs in Sachen FC Lustenau ist ausgereizt. “Es gibt eine Partnerschaft zwischen der Gemeinde und dem FC Lustenau. Und da sind Spielregeln einzuhalten. Wir wollten vor dem Frühjahrsstart die Altlasten bereinigt haben, der FCL ist auf unsere Anforderungen bislang aber einfach nicht eingegangen.” Nun hofft Grabher, bis spätestens Donnerstag einen Teil der Zahlungen zu erhalten. Sonst droht er dem Klub, in Bezug auf Lizenzierung, einen Strich durch die Rechnung zu machen. “Ohne Reichshofstadion keine Lizenz für den FC.” Dass seitens des Vereins nicht gezahlt wird, ist für Grabher eigentlich nicht nachvollziehbar. “In der Übertrittszeit wurden neue Spieler gekauft, für die Gemeinde ist aber kein Geld vorhanden”, wundert er sich. Sollte der FC Lustenau aber, wie nun angekündigt, die Zahlungsfrist einhalten, ist für Grabher die Sache erledigt – und das Buffet ist benützbar. Seitens des Vereins wollte Präsident Mag. Dieter Sperger zur Sachlage keinen Kommentar abgeben. Vielmehr verwies er auf eine Aussage von Klaus Bösch gegenüber den “VN”. Der Finanzreferent der Gemeinde hatte eine Zahlungsverzögerung bei höheren Beträgen als durchaus normal bezeichnet. Sperger kritisierte vielmehr eine fehlende offizielle Stellungnahme seitens der Gemeinde und meinte lapidar: “Wir sind sicher nicht in Verzug.”

Kein Fall für das Gericht

Auch zwischen den beiden Klubs vermochte der viele Schnee über den Winter die tiefen Gräben nicht zu bedecken. Während die sportlichen Konfrontationen zwischen Grün-Weiß und Blau-Weiß seit Jahrzehnten Tausende Fußballfans ins Stadion lockt, wurde der Streit um die Benützung klub-eigener Anlagen nun in den Gerichtssaal verlegt. Die Austria zitierte den FCL vor das Bezirksgericht in Dornbirn, weil – die “VN” berichteten – laut Präsident Hubert Nagel der “FC Stände von uns ohne Vereinbarung benützt und ausgestellte Rechnungen nicht begleicht”. Laut Konrad Ortner, dem Stadionbeauftragten der Austria, wurde daraufhin eine Rechnung eingeklagt. “Die Klage wurde abgelehn”, so FCL-Boss Sperger. Stimmt nicht, heißt es seitens der Austria in einer Aussendung. Die Klage ist lediglich wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges zurückgewiesen worden. “Das Gericht verwies darauf, dass sich Bundesligavereine verpflichtet haben, das interne Schiedsgericht anzurufen”, so Ortner. Im Verfahren wurde die Zuständigkeit der Bundesliga festgestellt. Das bedeutet nichts anderes, als dass Ansprüche der Austria gegen den FC vor den Gremien der Bundesliga und nicht vor öffentlichen Gerichten geltend gemacht werden müssten. Für Ortner handelt es sich hierbei aber um normale zivilrechtliche Ansprüche, da auch ohne die Nutzung der im Eigentum der Austria befindlichen Anlagen ein Spielbetrieb ohne weiteres möglich wäre. Für FCL-Chef Sperger ist klar: “Es gibt zwischen den beiden Vereinen keine Vereinbarung, also kann aus unserer Sicht auch nichts ausbezahlt werden.”

Strikte Vorgehensweise

Seitens der Austria will man nun in der Frühjahrssaison, die am Freitag beginnt, dem Ligakonkurrenten mit allen möglichen rechtlichen Mittel die Nutzung der Anlagen untersagen. Allerdings ist klubintern noch nicht geklärt, ob gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Dornbirn beim Landesgericht Feldkirch Rekurs eingelegt wird oder die Forderungen gleich bei der Bundesliga eingeklagt werden.

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