Brutale Jugendbande bekam Härte des Gesetzes zu spüren
Der Lehrer hatte sich schützend vor seine Schulklasse gestellt, als diese am 15. Dezember 2008 am Weg zum Eislaufverein den durchwegs beschäftigungslosen Jugendlichen begegnete. Einer von ihnen ohrfeigte einen Zwölfjährigen, weil angeblich ein Schimpfwort fiel. Außer dem 17-Jährigen, der dem betreffenden Schüler dafür eine Ohrfeige versetzt haben will, hörte das jedoch niemand.
Der 54 Jahre alte Pädagoge packte darauf den 17-Jährigen am Kragen und meinte mit Nachdruck “Was wüst?” Darauf wurde er von zwei unwesentlich älteren Begleitern des Burschen von hinten attackiert und geschlagen. Der Jüngste verpasste ihm sodann von vorn einen Faustschlag ins Gesicht. Der Lehrer ging zu Boden, worauf ihm mit Füßen ins Gesicht getreten wurde.
“Das war echt Scheiße, das muss ich euch schon sagen”, wandte sich das Opfer nun im Zeugenstand direkt an die Angeklagten. Obwohl er “ein dicker Gorilla” sei, habe er schon öfters auf der Straße ungute Begegnungen mit Jugendbanden gehabt: “Wenn diesmal nicht Blut geflossen wäre, wär’ es wieder unter den Teppich gekehrt worden.”
Der 54-Jährige erlitt eine Rissquetschwunde, zahlreiche Hämatome und Abschürfungen. Er musste im Spital unter dem linken Auge genäht werden. Seither ist sein Sehvermögen beeinträchtigt, “was mich jeden Tag wütend macht”, wie er darlegte.
Und was sagten die Angeklagten? Der 16-Jährige bemerkte, er habe dem Lehrer “eine verpasst, weil ich geschockt war, was da los war”. Ein anderer wollte nicht einsehen, weshalb der Mann derart vehement aufgetreten war: “Der Lehrer ist ein Pädagoge! Und Pädagogen könnten schon reden, oder?”
Knapp einen Monate später übte die Bande an einem Bekannten Rache, der sich zuvor mit einem von ihnen geprügelt hatte. Der Bursche wurde in die Lugner-City bestellt, wo mit einem Baseballschläger auf ihn eingedroschen wurde. Am Ende richtete einer von ihnen eine Gaspistole gegen sein Gesicht und drückte viermal ab. Das Opfer hielt die Waffe für echt und glaubte an eine Hinrichtung.
Der 17-jährige Haupttäter, wegen Raubes bereits vorbestraft, fasste wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zwei Jahre unbedingt aus. Zusätzlich wurde eine “offene” bedingte aus der vorangegangen Verurteilung widerrufen, so dass er insgesamt 44 Monate absitzen muss. Seine bei der Verhandlung anwesende Mutter erlitt ebenso einen Zusammenbruch wie seine Freundin, die von Vertrauten aufs WC getragen und mit Wasser gelabt werden musste.
Für einen ebenfalls Vorbestraften 18-Jährigen setzte es 20 Monate Haft plus den Widerruf von acht Monaten. Ein Brüderpaar, 19 bzw. 17 Jahre alt, erhielt drei Jahre bzw. 21 Monate, wobei ihnen jeweils zwei Drittel ihrer Strafen im Hinblick auf ihre bisherige Unbescholtenheit bedingt nachgesehen wurden. Die Urteile sind großteils nicht rechtskräftig.