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A22: Ermittlungen gegen 12 Bundesheer-Angehörige

Wegen fahrlässiger Tötung
Wegen fahrlässiger Tötung ©APA (Pfarrhofer/Archiv)
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg ermittelt im Fall der Massenkarambolage auf der Donauuferautobahn (A22) gegen zwölf Angehörige des Bundesheeres und einen in den Unfall verwickelten PKW-Lenker wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Dies bestätigte Friedrich Köhl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, am Donnerstag.

Von den Bundesheer-Angehörigen werde gegen den Übungsleiter, zwei Unteroffiziere sowie Soldaten, die in Ausbildung zum Unteroffizier standen, ermittelt. “Nicht gegen Grundwehrdiener”, so Köhl zur APA. Bisher war davon die Rede, dass Erhebungen nur gegen zwei Bundesheer-Angehörige geführt werden.

Es fehle noch der schriftliche Bericht der Kriminaltechnik sowie der Obduktionsbericht jener Tschechin, die bei Massenkarambolage am 22. Jänner ums Leben gekommen sei, so Köhl. Ob und wann es zu Anklagen kommen werde, sei derzeit noch nicht abschätzbar. Private Klagen in diesem Fall seien beim zuständigen Gericht noch nicht eingegangen.

Bei der Kollision auf der A22 in Korneuburg wurde eine Frau getötet, sieben Personen verletzt. Sieben Pkw waren in den Unfall verwickelt. Zum Unfallzeitpunkt, gegen 18.55 Uhr, fand auf einem Gelände des Bundesheeres eine Nachtlehrvorführung statt. Kurz vor der Karambolage wurden fünf Nebelhandgranaten gezündet. Das Bundesheer hat bereits eingeräumt, dass für die Zündung vorgeschriebene Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten wurden.

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