Die Halbwüchsigen waren in einem Park über eine 14-Jährige hergefallen und hatten sie zu geschlechtlichen Handlungen gezwungen, indem sie auf sie einschlugen und das Mädchen an den Haaren rissen. Die Verhandlung ging aus Gründen des Opferschutzes großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Bühne. Die Angeklagten bekannten sich grundsätzlich schuldig. Ihr Rechtsvertreter merkte jedoch an: “Sie hat nicht geschrien.”
Die Jugendlichen – einer von ihnen besucht noch die Hauptschule, die beiden anderen absolvieren eine Lehre – hätten das damals “falsch interpretiert” und irrtümlich geglaubt, die 14-Jährige wäre mit allem einverstanden. Die zweimonatige U-Haft und die eingehenden Angaben des im Vorverfahren vernommenen Opfers, das sich damit die persönliche Anwesenheit bei der Verhandlung ersparte, hätten sie nunmehr eines Besseren belehrt.
Der 16-Jährige und einer der beiden 15-Jährigen erhielten im Sinn der Anklage je ein Jahr Haft, davon drei Monate unbedingt. Der zweite 15-Jährige, der sich an dem Verbrechen eher untergeordnet beteiligt hatte, bekam neun Monate, davon zwei unbedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Freigesprochen wurde ein 17-Jähriger, der den Verurteilten das Mädchen vorgestellt und das Treffen im Park arrangiert hatte. Er war wegen Bestimmung zur Vergewaltigung mitangeklagt gewesen, das Gericht schloss sich aber der Ansicht seines Rechtsbeistands an: “Er hat sexuelle Fantasien gefördert. Aber er hat keinesfalls dazu angestiftet, dass sie gegen den Willen des Mädchens etwas machen.”