Weil sie vor rund einem Jahr das bekannte Kaufhaus Steffl in der Wiener Innenstadt ausraubten und dabei den Portier bedrohten und fesselten, haben sich am Mittwoch drei polnische Männer im Wiener Straflandesgericht verantworten müssen. Einer davon hatte im Kaufhaus gearbeitet und wusste so über die Gegebenheiten Bescheid. Die Angeklagten zeigten sich teilweise schuldig; ihre Versionen über den Ablauf gingen allerdings auseinander.
Der Raub wurde in der Nacht auf den 24. März 2008 verübt – beteiligt gewesen sein sollen noch zwei weitere Komplizen: Einer befindet sich noch auf der Flucht, der andere ist mittlerweile verstorben. Die Männer gelangten über einen unversperrten Hintereingang ins Innere des Kaufhauses, dort stießen sie auf den Portier.
Die Täter bedrohten ihn mit einer Gaspistole, machten ihn mit einem Klebeband bewegungsunfähig und trugen ihn in einen anderen Raum. Einer der Männer bewachte ihn, die anderen fuhren in den 6. Stock, um dort aus dem Safe das Bargeld zu holen. Als man auf einem Gang allerdings auf Kellner des dortigen Restaurants traf, flüchtete man – zwar ohne Geld, aber mit drei Handys aus der Portiersloge.
Es sei die Nacht von Ostersonntag auf Ostermontag gewesen, große Beute hätte man sich erhofft, berichtete der 20-jährige Zweitangeklagte, der eine Zeitlang als Türsteher bzw. nach dem Vorfall einen Monat selbst noch als Portier im Kaufhaus gearbeitet hatte. Über Freundinnen hätte er die Mitangeklagten kennengelernt und irgendwann erwähnt, dass es im Gebäude einen Tresor geben würde.
“Es hat sich so ergeben. Am Anfang haben wir noch Spaß gemacht, dann war es auf einmal ein Plan”, sagte auch der 22-jährige Erstangeklagte. Schon eine Nacht zuvor sei man hingefahren, weil aber ein Wachmann anwesend war, habe man die Sache abgeblasen. Am nächsten Abend “beim Trinken” sei ihnen dann die Idee wiedergekommen, erklärte der Mann Richterin Martina Frank. Einen richtigen Plan hätte man aber nicht gehabt: “Wir waren so betrunken.”
Die Versionen über den Ablauf lauteten je nach Angeklagten anders: “Ich war einverstanden unter der Bedingung, dass ich nicht hineingehen muss und niemanden etwas angetan wird”, sagte der 20-Jährige, der vor dem Haus gewartet haben will, was Bilder aus der Überwachungskamera und Telefonataufzeichnungen belegen könnten.
Der Erstangeklagte allerdings behauptete, der Bursch sei mit im Gebäude gewesen. Eines hatten die beiden aber gemeinsam: Wieso man überhaupt den Eingang neben der Portiersloge benutzte, obwohl man einen Tag zuvor selbst noch den Absperrmechanismus einer daneben liegenden, weniger einsehbaren Türe blockiert hatte, konnte vorerst keiner wirklich erklären.