Wie das Justizministerium in Washington am Donnerstag laut der US-Nachrichtenagentur AP mitteilte, soll der heute 83-jährige während des Zweiten Weltkriegs im Konzentrationslager Sachsenhausen im Einsatz gewesen sein sowie im Zwangsarbeitslager Trawniki im von Deutschland besetzten Polen und in ähnlichen Lagern im besetzten Frankreich. In Trawniki soll er 1943 an der Erschießung von 8.000 jüdischen Männern, Frauen und Kindern beteiligt gewesen sein.
Kumpf habe selbst zugegeben, Wache gestanden zu sein, als die Erschießungen stattfanden. Er habe den Befehl gehabt, auf Gefangene zu schießen, sollten sie zu flüchten versuchen, erklärte die stellvertretende US-Justizministerin Rita Glavin. Den US-Ermittlern zufolge trat Kumpf, der im heutigen Serbien geboren wurde, 1942 den SS-Totenkopfverbänden bei. Nach dem Krieg lebte er zunächst in Österreich, bevor er 1956 in die USA auswanderte. Dort ließ er sich in Racine im Staat Wisconsin nieder und wurde 1964 amerikanischer Staatsbürger.
Ein Gericht in Milwaukee hat schon vor einiger Zeit herausgefunden, dass Kumpf seine SS-Vergangenheit bei der Einreise in die USA verschwiegen hatte, um nicht abgewiesen zu werden. Im Jahr 2003 erklärte er laut AP in einem Interview, er sei als 17-Jähriger von deutschen Nationalsozialisten aus Jugoslawien entführt und gezwungen worden, als KZ-Aufseher zu dienen. Eine Beteiligung an Gräueltaten habe er stets bestritten. Die US-Staatsbürgerschaft wurde Kumpf unterdessen aberkannt.
Swoboda betonte, dass Österreich seine Verpflichtung wahrnehme, Kriegsverbrechen aufzuklären und zu verfolgen. Im Falle Kumpf habe man die US-Behörden jedoch wiederholt darauf hingewiesen, dass Kumpf in Österreich nicht strafrechtlich verfolgt werden könne. Es seien die 1945 in Österreich geltenden Strafgesetze anzuwenden, und die Taten des zur Tatzeit unter 20jährigen Kumpf seien Mitte der 60er-Jahre verjährt. Österreich sei jedoch gegenüber den USA verpflichtet, Personen zurückzunehmen, die ihre Einreisebewilligung in den Vereinigten Staaten durch falsche Angaben erschlichen haben.
Wien habe sich gegenüber den USA dafür eingesetzt, Kumpf nach Polen abzuschieben, wo ja auch der Tatort liege. Polen habe den USA aber mitgeteilt, keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Strafverfolgung zu haben, so Swoboda. Der nach der Aberkennung der US-Staatsbürgerschaft nun staatenlose Kumpf ist nach Angaben des Innenministeriums ein freier Mann. Auslieferungsbegehren anderer Staaten liegen nicht vor, wie der Sprecher des Innenministeriums, Alexander Marakovits, der APA auf Anfrage mitteilte.
Die stellvertretende US-Justizministerium, Rita Galvin, hatte zuvor in Washington laut dpa erklärt, die Ausweisung des 83-jährigen Kumpf nach Österreich sei “ein weiterer Meilenstein” im Bemühen der US-Justiz, NS-Tätern den Unterschlupf in den USA zu verwehren. Bereits in der vergangenen Woche hatten die USA der deutschen Justiz ihre Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung des mutmaßlichen NS-Verbrechers Iwan Demjanjuk angeboten. Das Amtsgericht München hat Haftbefehl gegen den 88-Jährigen beantragt.