Sie sei der Überzeugung gewesen, dass zwei der kleinen Welpen den Nachbarshunden Smoke und Leo “verblüffend ähnlich” sehen, teilte das Gericht mit. Die Unschuld beider Rüden sei inzwischen durch ein Gutachten bewiesen worden. Tiermedizinisch sei es tatsächlich möglich, dass Hunde aus einem Wurf von verschiedenen Vätern abstammen.
Die Klägerin aus einem kleinen Ort bei Erkheim hatte den Nachbarn vorgeworfen, nicht ausreichend auf ihre Hunde aufgepasst zu haben. Sie forderte von den beiden Haltern der mutmaßlichen Väter der Welpen Schadensersatz. Das Amtsgericht Memmingen hatte die Klage abgewiesen. Die Klägerin hätte ihre läufige Hündin, die als Hofhund auf dem Bauernhof ihres Mannes gehalten wird, einsperren müssen.
Mit diesem Urteil war die Frau nicht einverstanden und legte Berufung ein. Als das Landgericht in der Berufungsverhandlung durch das Gutachten zu dem Ergebnis kam, dass weder Smoke noch Leo als Vater der Welpen infrage kommen, nahm die Klägerin ihre Berufung zurück.