Dieser könnte allerdings am Widerstand von Angehörigen des Mannes scheitern, der laut rechtskräftigem Urteil seine Tochter 24 Jahre in einem Kellerverlies gefangen gehalten, unzählige Male missbraucht und mit ihr sieben Kinder gezeugt haben soll, wovon eines infolge verweigerter ärztlichen Hilfe kurz nach der Geburt starb.
Josef F. wird derzeit in der Justizanstalt Wien-Mittersteig begutachtet und klassifiziert: Von den Ergebnissen wird abhängen, in welchem Gefängnis die Vollzugsdirektion den gemäß einem psychiatrischen Gutachten zwar zurechnungsfähigen, aber geistig abnormen und nach wie vor gefährlichen Täter letztlich unterbringen wird. Josef F. möchte eine Zelle in Garsten beziehen, wo es eine Spezialabteilung für abnorme Rechtsbrecher gibt. Sein mutmaßliches Motiv: Er würde nur knapp 50 Kilometer von Amstetten “einsitzen”.
Der 74-Jährige dürfte nämlich ungeachtet seiner rechtskräftigen Verurteilung mit seiner Familie keineswegs “abgeschlossen” haben. Informationen der APA zufolge hat Josef F. während seiner U-Haft in St. Pölten mehrmals telefonischen Kontakt zu seinen ehelichen, längst erwachsenen Kindern gesucht. Obzwar diese sich auf keine Gespräche eingelassen haben, befürchten sie nun, die räumliche Nähe könnte Josef F. in seinen Versuchen bestärken, mit ihnen Kontakt aufzunehmen.
Die aus Sicht der Angehörigen unerwünschten Telefonate dürften übrigens völlig rechtmäßig zugestanden gekommen sein. Einem U-Häftling steht es grundsätzlich zu, unter gewissen Voraussetzungen zu bestimmten Zeitpunkten fernmündlich mit der Außenwelt zu kommunizieren, sofern er dabei nicht gegen gesetzliche Auflagen verstößt.
Grundsätzlich haben Opfer von strafbaren Handlungen und Angehörige bei der Frage, in welchem Gefängnis ein rechtskräftig verurteilter Gewalttäter untergebracht wird, kein Mitspracherecht. Sollte Josef F. seinem Wunsch entsprechend in die Justizanstalt Garsten verlegt werden, wogegen sich einige aus seiner Familie wehren, könnten diese über den Anstaltsleiter aber dafür sorgen, dass der mittlerweile 74-Jährige mit ihnen nicht mehr in Kontakt treten kann, wie Kerstin Scheuchl von der Vollzugsdirektion am Freitagnachmittag auf APA-Anfrage erläuterte.
Die Verwandten müssten demnach darlegen, weshalb sie von Josef F., dem auch als Strafgefangenem die Möglichkeit zusteht, eine begrenzte Zahl von Telefonaten zu führen, nicht mehr angerufen werden wollen. Kommt die Anstaltsleitung zum Schluss, dass solche Anrufe untergebunden gehören, “würden die Nummern der Betreffenden intern gesperrt und wären diese für Herrn F. nicht mehr verfügbar”, sagte Scheuchl.
Darüber hinaus können die Angehörigen in jedem Fall den Gerichtsweg beschreiten und beim zuständigen Bezirksgericht eine Einstweilige Verfügung erwirken, die es Josef F. untersagt, mit ihnen in Kontakt zu treten. Falls er sich nicht daran hielte, wäre dies als Rechtsbruch anzusehen und hätte vermutlich negative Folgen auf seinen Strafvollzug. Er müsste etwa mit der Streichung allfälliger Vergünstigungen rechnen.
Laut Scheuchl wird das Klassifizierungsverfahren, in dem entschieden wird, wo der 74-Jährige letztlich seine lebenslange Freiheitsstrafe absitzen wird, vier bis acht Wochen in Anspruch nehmen. Mehrere Sachverständige, darunter Psychologen und Psychiater, werden in die Entscheidungsfindung eingebunden. Liegt das Klassifizierungsgutachten vor, werden noch einmal bis zu zwei Wochen vergehen, ehe Josef F. an seine vermutlich letzte Anschrift verlegt wird.