Kärntnerin verfolgte Mann mit Messer - 12 Monate Haft
Sie wurde zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe – vier davon unbedingt – und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die einschlägig vorbestrafte Frau hat ihren Ehemann im Dezember des Vorjahres mit einem Fleischermesser bedroht, um ihn am Verlassen der gemeinsamen Wohnung zu hindern und den Mann sogar damit durch das Stadtgebiet von Villach verfolgt. Nachdem ein Betretungsverbot ausgesprochen wurde, ging sie allerdings erneut in die Wohnung und steckte Kleidung ihres Mannes in Brand.
“Was haben Sie sich dabei gedacht?”, fragte Richter Michael Schofnegger die Angeklagte. “Nix”, antwortete sie. “Ich hab einfach einen Kurzschluss bekommen und bin ihm nachgerannt.” Dem Ehemann Angst einzujagen war ihre Begründung für die Tat – er war ihr gegenüber in der Vergangenheit gewalttätig geworden. “Einmal ist ihm die Hand ausgerutscht”, so die Erklärung der jungen Frau. Er habe sie auch immer “fest angepackt” und sie psychisch “fertig gemacht”.
Zwei Gutachten attestierten der 21-Jährigen eine schwere Persönlichkeitsstörung, unreife und emotional instabile Züge, heftige Stimmungsschwankungen und Aggressionsausbrüche. Die größte Gefahr sei durch die emotionale Instabilität gegeben – jederzeit könnte sie Delikte wie gefährliche Drohungen oder sogar schwere Körperverletzung erneut begehen, sämtliche Voraussetzungen für eine Einweisung seien also vorhanden.
“Ich tu eh niemandem was”, beteuerte die Angeklagte mehrmals, es bewahrte sie aber nicht vor dem Schuldspruch. Die Probezeit für die bedingte Haft wurde außerdem von drei auf fünf Jahre ausgeweitet. “Es geht nicht um die Strafe, sondern um eine Behandlung”, sagte Schofnegger in seiner Begründung. “Denn das wir Sie noch einmal sehen, das wollen wir nicht.”