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Möglicher Justizirrtum: Wiederaufnahme des Verfahrens

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Eine brisante Wende hat am Dienstag der Fall des 39-jährigen Mödlingers genommen, der seit 2002 wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau eine zwölfjährige Freiheitsstrafe in der Justizanstalt Graz-Karlau verbüßt.

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat dem Wiederaufnahmeantrag des Mannes stattgegeben und damit das Landesgericht Wiener Neustadt korrigiert, das diesen noch als unbegründet abgewiesen hatte. Damit kann der Fall von einem neu zusammen gesetzten Geschworenengericht auf einen möglichen Justizirrtum überprüft werden.

Der Wiederaufnahme wurde wegen des Privatgutachtens stattgegeben, das Karin Prutsch, die Anwältin des 39-Jährigen, vorgelegt hatte. Aus dieser Expertise gehr hervor, dass die Stichverletzungen des Mannes, die dieser nach Darstellung seiner Ehefrau erlitten hatte, als sie sich gegen sein Würgen wehrte, nicht mit ihrer Schilderung des angeblichen Tatablaufs übereinstimmen können.

“Aus Sicht des Senats ist das Gutachten ein geeignetes Beweismittel, das zu einer anderen Beurteilung des Falles hätte führen können, wäre es zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung bereits bekanntgewesen”, erläuterte OLG-Sprecher Raimund Wurzer am Dienstagnachmittag gegenüber der APA die Entscheidung des Obergerichts.

Der 39-Jährige bleibt vorerst trotzdem in Haft. Zwar gilt das Urteil mit der Entscheidung des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) als aufgehoben, das ändert allerdings nichts am nach wie vor bestehenden Tatverdacht, wie Hans Barwitzius, der Sprecher des Landesgerichts Wiener Neustadt, gegenüber der APA darlegte.

 

Bei Tötungsdelikten ist die Verhängung der U-Haft obligatorisch, wobei das an sich auch für jene Fälle gilt, bei denen es beim Versuch geblieben ist. Ob der Mann weiter in der Vollzugsanstalt Graz-Karlau bleibt, ist jedoch fraglich: Diese ist nicht für U-Häftlinge vorgesehen, und der 39-Jährige gilt ab sofort wieder als solcher. Grundsätzlich hätte er als U-Häftling auch ein Anrecht darauf, näher an seinem Wohnort und damit dem Mittelpunkt seiner Lebensinteressen die neuerliche Hauptverhandlung abzuwarten.

Möglich ist natürlich, dass seine Anwältin, die für die APA vorerst nicht erreichbar war, im Licht der jüngsten Entwicklungen einen Enthaftungsantrag stellt. Ob diesem stattgegeben wird, hätte das Landesgericht Wiener Neustadt zu entscheiden.

Dort geht man davon aus, dass die Neuauflage der Geschworenenverhandlung “noch vor der Urlaubszeit” stattfinden wird, wie der Behördensprecher darlegte. An dieser werden sowohl jener Gerichtsmediziner teilnehmen, dessen Expertise die Wiederaufnahme des Verfahrens bewirkt hat, als auch sein Kollege, auf dessen Basis es im ersten Rechtsgang zur Verurteilung des Angeklagten gekommen war.

 

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