Koalition hat sich auf Familienpaket geeinigt

Die Gesetzesnovelle soll am Mittwoch als Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht und noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Inhaltlich bringt das Gesetz u.a. mehr Rechte für Patchwork-Familien (Stiefeltern sollen künftig medizinische Behandlungen genehmigen und schulische Entscheidungen treffen dürfen). Bei Adoptionen sollen die Gerichte künftig außerdem Strafregisterauszüge über das Umfeld der Adoptiveltern einholen.
Außerdem soll der staatliche Unterhaltsvorschuss bereits früher gewährt werden: Derzeit zahlt der Staat nämlich erst nach einem erfolglosen Exekutionsverfahren gegen einen säumigen Unterhaltspflichtigen. Die im Vorjahr geplante, aber von der ÖVP abgelehnte Beratungspflicht vor einvernehmlichen Scheidungen kommt nicht. Stattdessen soll der Richter im Scheidungsverfahren nachfragen, ob eine Beratung in Anspruch genommen wurde. Wenn nicht, wird den Parteien noch Zeit für eine allenfalls noch gewünschte Beratung gegeben.
Die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens soll künftig über einen Notariatsakt geregelt werden. Dieser Notariatsakt kann allerdings vom Richter adaptiert werden, wenn die Vereinbarung aufgrund mittlerweile veränderter Lebensverhältnisse für einen der beiden Partner “grob unbillig” ist, heißt es in der Regierung.
Die Gesetzesnovelle soll am Mittwoch in den Nationalrat eingebracht und noch vor der Sommerpause beschlossen werden.