Vize-Präsident Andreas Voßkuhle sagte bei der Verkündung des Urteils in Karlsruhe: “Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung.” Solange dies nicht korrigiert sei, dürfe Bundespräsident Köhler das Ratifizierungsgesetz nicht unterschreiben. Köhler hatte seine Unterschrift mit Rücksicht auf die Karlsruher Entscheidung zurückgestellt.
Der deutsche Bundestag wird deshalb Ende August zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um in erster Lesung ein neues Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungsrechte des Parlaments in EU-Fragen zu beraten, welches das Bundesverfassungsgericht verlangt hat. Das hat die Regierungskoalition am Dienstag vereinbart. Die Schluss-Abstimmung des neuen Gesetzes sei für den 8. September angesetzt. Für diesen Tag war bereits eine Sondersitzung des Bundestages terminiert.
Nach den Worten des höchsten Gerichts weist das deutsche Begleitgesetz, das die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften regelt, Defizite auf und muss nachgebessert werden. Erst dann dürfe die Ratifikationsurkunde zum Vertrag hinterlegt werden.
Die bevorstehende schwedische EU-Ratspräsidentschaft erwartet keine Verzögerung bei der Ratifizierung. Sollte der Lissabon-Vertrag in den ausstehenden EU-Ländern allerdings nicht ratifiziert werden, gebe es “keinen Plan B”, räumte er ein.