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Skylink: Prüfung geht zum Verfassungsgerichthof

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Am Mittwoch wurde neuerlich die Einsicht in die Bücher verweigert. Deswegen muss nun der Verfassungsgerichtshof entscheiden, ob der Rechnungshof für das Skylink-Desaster zuständig ist, oder nicht. Nächste Woche soll der Antrag eingebracht werden.
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Einen ersten Anlauf für eine Prüfung haben die RH-Prüfer am 21. Juli unternommen. Sie waren damals wie heute nach einem Gespräch mit dem Generalsekretär unverrichteter Dinge wieder abgezogen. In der Zwischenzeit wurden die Kernaktionäre Wien und Niederösterreich – sie halten je 20 Prozent am Flughafen – per Brief informiert.

Das Tauziehen um eine Prüfung durch den RH hält an, seit die Juristen des Rechnungshofs zu dem Schluss gekommen sind, dass beim Flughafen Wien eine Beherrschung durch Niederösterreich und Wien vorliegt, obwohl sie gemeinsam nur 40 Prozent der Anteile halten.

Die Flughafen-Führung bekräftigte am Mittwoch umgehend ihre – durch gleich drei Rechtsgutachten gestützte – Position: Man sei zwar für eine RH-Prüfung, allerdings gebe es dafür keine ausreichende rechtliche Grundlage. Außerdem drohten bei einer freiwilligen Prüfung Schadenersatzforderungen.

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