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Wenn man(n) mal schnell zum Einkaufen muss...

Ein 89-jähriger Fahrzeugführer war am Donnerstagnachmittag im deutschen Mindelheim ohne Versicherungsschutz auf einem frisierten "Elektro-Scooter" unterwegs.

Nicht schlecht staunten die Beamten, als auf der Landsberger Straße in Mindelheim ein 89-Jähriger mit einem “Affenzahn” und entgegen der Fahrtrichtung auf dem Radweg stadteinwärts fuhr. Bei der Anhaltung stellte sich heraus, dass der Rentner einen “E-Scooter” umgebaut hatte und kurz zum Einkaufen fuhr, um seine Besorgungen zu erledigen.

Da aber das Fahrzeug weder verkehrssicher noch versichert war, musste die Weiterfahrt unterbunden werden. Der gehbehinderte Mann wurde nach Hause gefahren, der Roller sichergestellt. Nun wird die tatsächlich mögliche Geschwindigkeit ermittelt und an die Staatsanwaltschaft berichtet.

Der Mann hatte jedoch noch eine Bitte: Weil er im Supermarkt bemerkte, dass er seinen Geldbeutel zu Hause vergessen hatte, ließ er sich die Waren zurück legen. Da er nun aber über keinen fahrbaren Untersatz mehr verfügte (der war nun von der Polizei sichergestellt) und aufgrund seiner Gehbehinderung den etwa zwei Kilometer langen Weg nicht zu Fuß zurück legen konnte, fuhren die Beamten zurück zum Supermarkt, legten das Geld für die Einkäufe aus und brachten diese dem Mann nach Hause. Er bedankte sich und gab an, künftig wieder seinen Krankenfahrstuhl zu benutzen.

Hinweis E-Scooter: Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich in der Regel um sog. zweirädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 km/h. So benötigt man neben einer Betriebserlaubnis auch ein Moped-Kennzeichen. Die Fahrzeuge sind steuerfrei aber versicherungspflichtig. Neben einem Schutzhelm benötigt der Fahrzeugführer auch die FE-Klasse M.

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