Der Wiener Anwalt Manfred Ainedter, der zahlreiche Wirte vertritt und sich als Mitglied der Plattform “Rauchfrei/heit!” auch persönlich gegen die gesetzliche Regelung engagiert, überlegt nun rechtliche Schritte gegen Anzeigen, die bei säumigen Gastronomen einlangten.
Laut der Tageszeitung “Kurier” (Dienstagsausgabe) sollen sich 45 angezeigte Wirte in der SCS in Vösendorf mittels Berufung zur Wehr setzen. Rechtsmittel beim Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) würden derzeit überlegt, bestätigte Ainedter gegenüber der APA. Beschlossen worden sei aber noch nichts. Wirte in Einkaufszentren zeigten sich mit der Regelung von Beginn an besonders unzufrieden. Hintergrund: Für sie gilt meist nicht das Tabakgesetz, sondern die Bestimmung für den öffentlichen Raum, die das Rauchen generell untersagt und eine Abtrennung für Raucherzonen erschwert. Viele Gaststätten-Betreiber sehen darin einen Wettbewerbsnachteil.
Vereinzelt haben einzelne Wirte bereits rechtliche Schritte unternommen: Noch immer offen sind zwei gegen das Gesetz eingereichte Klagen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) von Gastronomen aus Oberösterreich und Wien. Die Beschwerdeanträge langten im Oktober 2008 und im Juni 2009 ein und werden gemeinsam behandelt. Laut VfGH-Sprecher Christian Neuwirth ist noch heuer mit einer Entscheidung zu rechnen, das Thema stehe bereits auf der Tagesordnung.
Laut Gesundheitsministerium ist eine Änderung der Regelung derzeit nicht angedacht. Eine immer wieder verlangte Raucher-Polizei zur Kontrolle des Gesetzes werde es nicht geben, betonte Ressort-Sprecherin Sigrid Rosenberger. Dies sei vom vorgesehenen rechtlichen Ablauf gar nicht möglich. Nach wie vor gilt die Prämisse, dass man das Gesetz nach einem Jahr “Praxistest” beurteilen wolle. In der Wiener Gastronomie belaufen sich die bisherigen Raucheranzeigen des heurigen Jahres derzeit auf hochgerechnet 1.550. Die letzte gesicherte Zahl stammt allerdings aus dem August, und bis dahin seien es exakt 1.260 gewesen, berichtet man in der Magistratsdirektion auf APA-Anfrage.
Seit Inkrafttreten der Tabaknovelle darf nur mehr in kleinen Gaststätten mit weniger als 50 Quadratmetern Fläche geraucht werden. Größere Lokale können ein räumlich abgetrenntes Raucherzimmer einrichten. Wer dafür umbauen muss, genießt eine Übergangsfrist bis Juli 2010. Das gilt auch für Betriebe, die aus Denkmalschutz-, baurechtlichen und feuerpolizeilichen Gründen keine zwei Räume führen können.