ÖVP verlor Prozess gegen Ex-BKA-Chef Haidinger

Haidinger bekam für die erlittene Kränkung eine Entschädigung von 2.000 Euro zugesprochen. Die ÖVP muss dem Ex-Kripo-Chef die Summe binnen 14 Tagen überweisen. Außerdem hat sie die gesamten Verfahrenskosten zu tragen und die Urteilsveröffentlichung vorzunehmen. Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig.
“Ich habe Gerechtigkeit erfahren”, kommentierte Haidinger nach der Verhandlung gegenüber der APA das Urteil. Werner Suppan, der Rechtsvertreter der ÖVP, war erwartungsgemäß nicht bereit, den Schuldspruch zu akzeptieren. Wie Richterin Katja Bruzek in ihrer Urteilsbegründung darlegte, habe das umfangreiche Beweisverfahren “keine Anhaltspunkte ergeben, dass Haidinger gelogen, die Unwahrheit gesagt oder vernadert hätte”.
Der Anfang Februar 2008 vom damaligen Innenminister Platter abgesetzte BK-Leiter war vorübergehend vom Dienst suspendiert worden, nachdem er unmittelbar nach seiner Abberufung im Innenausschuss des Nationalrats erklärt hatte, im Fall Natascha Kampusch wäre nicht allen Hinweisen auf das entführte Mädchen nachgegangen worden und das Kabinett des Innenministers hätte die Akten für den Banken-U-Ausschuss vor deren Übermittlung ans Parlament angefordert.
Dass die ÖVP Haidinger daraufhin per Presseaussendung der Lüge bezichtigte, erfüllte für die Richterin “ganz klar den Vorwurf der üblen Nachrede”. Dieser Vorwurf sei “ein sehr heftiger”, bemerkte Bruzek.