Polizei sieht im Fall Krems keinen Handlungsbedarf

Die beiden wurden laut Scherscher bereits unmittelbar nach dem tödlichen Zwischenfall von ihrem bisherigen Einsatzort Krems abgezogen und verrichten seither Innendienst. Nach wie vor werden sie “fallweise und bei Bedarf” psychologisch betreut, sagte der Behördensprecher.
Vor allem das Gutachten des Schießsachverständigen Ingo Wieser belastet den Beamten, der den tödlichen Schuss abgeben hat, massiv. Dieser hatte angegeben, aus einer Entfernung von vier bis fünf Metern kniend auf die Füße des 14-Jährigen gezielt zu haben. Gemäß den Feststellungen des Ballistikers dürfte der Mann aber im Stehen aus einer Entfernung von 1,8 bis zwei Metern geschossen haben. Die Darstellung des Beamten zu seiner Schussabgabe stehe “in Widerspruch zu objektiv festgestellten Spuren”, heißt es in Wiesers Gutachten wörtlich.
Das Projektil drang dem Jugendlichen unterhalb des linken Schulterblatts in den Rücken. Er hatte keine Überlebenschance. Insgesamt drückten die Beamten dreimal ab. Die Polizistin gab zunächst einen Warnschuss ab, dann feuerte ihr Kollege auf den 14-Jährigen, während sie noch einmal auf dessen mittlerweile 17-jährigen mutmaßlichen Komplizen schoss.
Die von den Beamten behauptete Notwehrversion erscheint fraglich, da der Ballistiker feststellte, dass zum Zeitpunkt der Schussabgabe zwischen dem 17-Jährigen und der Polizistin bereits eine Entfernung von sieben Metern bestand. Der Bursch dürfte somit bereits im Begriff gewesen sein, den Raum zu verlassen.