Polanski war am 26. 9. nach Zürich gereist, um dort einen Preis für sein Lebenswerk entgegenzunehmen – stattdessen wurde er von der Schweizer Polizei verhaftet.
Wird Polanski ausgeliefert?
Seit 31 Jahren hatten US-Strafverfolgungsbehörden versucht des Starregisseurs habhaft zu werden – seit dem 1. 2. 1978 lag ein Haftbefehl gegen den Künstler vor, da er vor der Urteilssprechung in seinem damaligen Vergewaltigungsprozess – er soll sich an einem 13-jährigen Mädchen vergangen haben – aus den USA geflohen war.
Das Auslieferungsersuchen wird nun an den Kanton Zürich weitergeleitet, Polanski wird in einer Anhörung darlegen können, warum man ihn nicht in die USA ausliefern sollte. Nach der Stellungnahme seines Anwalts wird das Schweizer Justizministerium dann entscheiden, ob man ihn ausliefert oder nicht.
(seitenblicke.at/Foto:ap)