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Elsner über Bandion-Ortner-Freispruch entsetzt

Helmut Elsner ist über Bandion-Ortner-Freispruch verärgert.
Helmut Elsner ist über Bandion-Ortner-Freispruch verärgert. ©APA
Das Landesgericht Leoben hat den Fortführungsantrag gegen Claudia Bandion-Ortner und ihren späteren Kabinettschef Georg Krakow abgewiesen. Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.
Bandion-Ortner freigesprochen
Elsner aus Spital entlassen

Nur mit neuen Fakten könnte Elsner eine neuerliche Klage einbringen. “Offenbar kann nicht sein, was nicht sein darf. Es ist ein Hohn, Bandion-Ortner einen Posten in der Anti-Korruption-Akademie zu verschaffen”, so Helmut Elsneram Dienstag in einer Aussendung zur Einstellung des Ermittlungsverfahren. Das Landesgericht habe den Fortführungsantrag von Elsner im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, ” dass sich bei der Überprüfung der Vorwürfe keine Anhaltspunkte dafür ergeben hätten, dass sich die Beschuldigten in ihren Funktionen als Richterinnen und Staatsanwalt bei der Bearbeitung der Verfahren amtsmissbräuchlich verhalten oder andere strafbare Handlungen begangen hätten”, teilte Elsner-Anwalt Andreas Stranzinger am Dienstag mit.

Elsner habe “konkrete Beweise” geliefert

Dabei habe Elsner der Staatsanwaltschaft Leoben und dem Landesgericht zahlreiche “brisante” Aktenstücke aus dem BAWAG-Akt vorgelegt und entsprechende Zeugeneinvernahmen beantragt um seine Vorwürfe des Amtsmissbrauchs gegenüber Bandion-Ortner und Krakow zu beweisen. “Kein einziger Beweis wurde angenommen, kein einzige Zeuge wurde vernommen”, kritisierte Stranzinger in einer Stellungnahme. Und obwohl Elsnerkonkrete Beweismittel zum Verbleib der verschwundenen BAWAG-Gelder angeboten habe, wurde kein entsprechendes Ermittlungsverfahren geführt.

Verdacht von Elsner ging gegen Flöttl

Elsner hatte, wie berichtet, stets beklagt, dass nicht genau genug überprüft worden sei, wo das BAWAG-Vermögen wirklich geblieben sei. Er hatte den Verdacht, dass Wolfgang Flöttl, der in der Karibik rund 1,5 Milliarden Euro an BAWAG-Geldern verspekuliert haben soll, das verschwundene Geld nicht zur Gänze verloren habe. Flöttl erhielt im BAWAG-Prozess in erster Instanz zweieinhalb Jahre Haft, davon nur zehn Monate unbedingt. Bandion-Ortners Urteil gegen Flöttl wurde jedoch vom Obersten Gerichtshof Ende 2010 zur Gänze aufgehoben.

 

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