Nicht zu krank: Helmut Elsner muss im Gefängnis bleiben
Der Richter hatte selbst Elsner in der Krankenanstalt in der Justizanstalt Josefstadt aufgesucht, wo der beigezogene medizinische Sachverständige den 74-Jährigen begutachtet sowie die vorliegenden Krankengeschichten studiert hatte.
“Aufgrund des Gesundheitszustands besteht kein Grund, die U-Haft aufzuheben”, gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn nach der Haftprüfungsverhandlung bekannt. Der Haft- und Grundrechtsrichter habe sich ein persönliches Bild von Elsner gemacht und auf Basis der Ausführungen des beigezogenen Kardiologen Gerhard Kronik entschieden, erläuterte Salzborn im Gespräch mit der APA.
“Herrn Elsner geht es den Umständen entsprechend nicht schlecht”, sagte Salzborn. Dass dieser herzkrank ist, sei seit längerem bekannt. Beim früheren BAWAG-Chef handle es sich “um keinen gesunden, fitten, 74-jährigen Pensionisten”, räumte die Gerichtssprecherin ein. “Aus dem Krankenbild ergibt sich aber nicht, dass Elsner sterbenskrank ist, wie zuletzt kolportiert wurde”, betonte Salzborn.
Die Verlängerung der U-Haft ist nicht rechtskräftig. Elsners Rechtsbeistand Wolfgang Schubert behielt sich Rechtsmittel vor, während die Staatsanwaltschaft, die sich gegen Elsners Enthaftung ausgesprochen hatte, mit der Entscheidung naturgemäß einverstanden war.